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SUMMARY:Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung – Ein praxisorientierter Workshop
DESCRIPTION:In der öffentlichen Verwaltung nehmen Übergriffe und Bedrohungen durch Bürger*innen und Kund*innen bedauerlicherweise zu. Von verbalen Attacken bis hin zu tätlichen Angriffen reicht das Spektrum dieser Gewalt. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung ist es dringend geboten\, gezielte Maßnahmen zur Prävention und Selbstsicherung zu entwickeln und umzusetzen. Dieser praxisorientierte Workshop bietet die Möglichkeit\, sich mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen und gezielte Lösungsansätze zu erarbeiten. \nInhalte des Seminars:\n• Analyse der aktuellen Arbeitssituation und Reflexion früherer Vorfälle\n• Sicherheitsaspekte im Büro und Notfallplanung\n• Mentale Vorbereitung und Deeskalationsstrategien\n• Vorbereitung und Durchführung von Hausbesuchen\n• Verhalten bei Ansprachen\, Distanz und Umgebungsbewusstsein\n• Erkennen gefährlicher Situationen durch Körpersprache\n• Verhalten bei Übergriffen\n• Praktische Selbstverteidigung und Einsatz von Defensivmitteln\n• Exkurs: Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden \nHinweis: Bitte die übliche Arbeitskleidung anziehen. Auch als Inhouse-Veranstaltung buchbar. \nZielgruppe: Mitarbeiter*innen\, die im Innen- und Außendienst ab und an mit z.T. schwierigen Bürgern umgehen „müssen“\, Bürgerkontakte haben\, z.B. im Jobcenter\, Jugend-\, Sozialamt oder im Geflüchteten- und Asylbereich tätig sind und natürlich alle Weiteren\, die an diesem Thema interessiert sind. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de \nBitte aktiviere JavaScript in deinem Browser\, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser\, um dieses Formular fertigzustellen.		\n			- Newsletter Seminartitel\n			\n		\n		Seminartitel *Datum *Vor- und Nachname der/des Teilnehmenden *TätigkeitBerufsbezeichnungVor- und Nachname 2. Teilnehmende/rTätigkeitBerufsbezeichnungKontakt - E-Mail-Adresse *E-Mail-Adresse für Zugangsdaten\, Unterlagen und sonstige InformationenRechnungs - E-Mail-Adresse *Telefonnummer *Rechnungsanschrift *AnmerkungenAllgemeine Seminarbedingungen *Ich akzeptiere die SeminarbedingungenNewsletterBitte melden Sie mich für den monatlichen Newsletter an.Absenden
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SUMMARY:Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden
DESCRIPTION:Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken\, hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen\, gut für die Kreativwirtschaft\, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit 2025\, es greift ein erhöhter Freibetrag\, i.H.v. 700\,00 € (vergl. § 54 KSVG)\, bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch pub- lizistische Leistungen und Werke keine Abgabenpflicht\, sofern ich nicht typischer Verwerter bin. Das bedeutet auch\, dass diese Leistungen durch Verwerter erfasst und bis zum 31.03.2026 die Meldung an die KSA erfolgen muss. Der Abgabesatz liegt in diesem Jahr bei 5 % und im kommenden Jahr bei 4\,9 %. Was ist zu beachten\, welche Pflichten sind zu erfüllen und welche Organisationsschritte sind innerhalb der Verwaltung zu gehen? Wir wollen uns in dem Seminar mit den zuvor genannten Bereichen befassen und diese praxisnah und verständlich darstellen. \nErfassungs- und Meldepflichten nach KSVG \n\nAbgabepflichtige Leistungen – eine Übersicht\nBeispiele\, Beachtung in allen Ämtern/Einrichtungen …\, Warum ist die dezentrale Erfassung so wichtig?\nFiktiver Erfassungsprozess einer Verwaltung – Musterstadt von der Erfassung bis zur Zusammenführung\nMethoden und Möglichkeiten der Erfassung (Listen\, Buchwerk\, usw.)\, auch an die Zukunft gedacht\nBußgeld bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung\nNachzahlungen\, Säumniszuschläge\nFragen und Probleme\nHinweise für künftige Erfassungen\, z.B. Erhöhung des abgabefreien Betrages ab 2026 auf 1.000\,00 €\, wenn keine typische Verwerter-Eigenschaft vorliegt.\n\nSie erhalten sehr viele praktische Anregungen\, dutzende Seiten an Informationsmaterial\, Beispiele\, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps. \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, seit über zwei Jahrzehnten als Dozent u.a. für diesen Bereich tätig \nZielgruppe: Mitarbeitende\, die in ihren Bereichen und Einrichtungen Leistungen und Aufträge vergeben\, Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen\, Leitende sowie auch Mitarbeitende und alle\, die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen\, Leitende von Behörden und Einrichtungen\, Personal- und Hauptamtsleitende\, Kämmer*innen – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/erfassung-der-kuenstlersozialabgabepflichtigen-entgelte-und-deren-meldung-an-die-kuenstlersozialkasse-moeglichkeiten-und-methoden/
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SUMMARY:„Künstlersozialabgabe\, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele\, was bedeutet das ...“
DESCRIPTION:Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. \nAuch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in\nKraft getreten sind\, sind viele der Auffassung\, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst\, wie\nschon gesagt\, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe\, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht\, dass\nman sich selbst erklärt\, erfolgt dies\, wird geprüft\, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand\, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen\, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen\, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt\nder Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns\nüber eure Teilnahme\, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.  \nUm was wird es gehen: \n\n\n\nAbend 1 am 24.02.2026  \nDas KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler\, ..? Was für ein Verwerter sind wir\, typischer\, Werbung … Generalklausel\, Also trifft uns\, … \nAbend 2 am 02.03.2026 \nWer ist Künstler und wie erkenne ich dies\, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff\, der Künstlerkatalog (144 Begriffe)\, für alle beschreiben … \nAbend 3 am 09.03.2026 \nWas unterliegt der Abgabe? 5 % von Was\, Berechnung\, Gestaltung abgabefreier Entgelte\, für wen muss nicht gezahlt werden … \nAbend 4 am 16.03.2026 \nUmsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten\, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt\, Das Meldeverfahren \nAbend 5 am 23.03.2026 \nAchtung Prüfung\, Was kann passieren? Ergebnisse\, Rechtsbehelfe\, Erlass \nAbend 6 am 30.03.2026 \nReflektionsabend\, Fragen\, Beispiele\, Austausch\, … \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut. \nZielgruppe: All diejenigen\, die in ihrem Arbeitsbereich\, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit\, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen\, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen\, Vorstände von Vereinen\, deren Schatzmeister\, SchulleiterInnen\, RektorInnen\, FAZ Kitas\, Jugendeinrichtungen\, Kulturveranstalter\, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen. \n\n\n\nDie Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen\, z.B.für die Website\, Grafiker\, den Clown oder das Puppenspiel\, Flyer\, natürlich auch die Band\, u.v.a.m.\, greift für mich die Bagatellregelung\, was gehört alles dazu\, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz. \nFür jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25\,00 €\, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90\,00 € \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
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