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SUMMARY:„Künstlersozialabgabe\, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele\, was bedeutet das ...“
DESCRIPTION:Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. \nAuch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in\nKraft getreten sind\, sind viele der Auffassung\, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst\, wie\nschon gesagt\, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe\, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht\, dass\nman sich selbst erklärt\, erfolgt dies\, wird geprüft\, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand\, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen\, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen\, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt\nder Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns\nüber eure Teilnahme\, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.  \nUm was wird es gehen: \n\n\n\nAbend 1 am 24.02.2026  \nDas KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler\, ..? Was für ein Verwerter sind wir\, typischer\, Werbung … Generalklausel\, Also trifft uns\, … \nAbend 2 am 02.03.2026 \nWer ist Künstler und wie erkenne ich dies\, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff\, der Künstlerkatalog (144 Begriffe)\, für alle beschreiben … \nAbend 3 am 09.03.2026 \nWas unterliegt der Abgabe? 5 % von Was\, Berechnung\, Gestaltung abgabefreier Entgelte\, für wen muss nicht gezahlt werden … \nAbend 4 am 16.03.2026 \nUmsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten\, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt\, Das Meldeverfahren \nAbend 5 am 23.03.2026 \nAchtung Prüfung\, Was kann passieren? Ergebnisse\, Rechtsbehelfe\, Erlass \nAbend 6 am 30.03.2026 \nReflektionsabend\, Fragen\, Beispiele\, Austausch\, … \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut. \nZielgruppe: All diejenigen\, die in ihrem Arbeitsbereich\, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit\, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen\, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen\, Vorstände von Vereinen\, deren Schatzmeister\, SchulleiterInnen\, RektorInnen\, FAZ Kitas\, Jugendeinrichtungen\, Kulturveranstalter\, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen. \n\n\n\nDie Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen\, z.B.für die Website\, Grafiker\, den Clown oder das Puppenspiel\, Flyer\, natürlich auch die Band\, u.v.a.m.\, greift für mich die Bagatellregelung\, was gehört alles dazu\, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz. \nFür jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25\,00 €\, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90\,00 € \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
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SUMMARY:Weniger Bürokratie bei Zuwendungen – So nutzen Sie die Kleinspendenregelung richtig
DESCRIPTION:Die Kleinspendenregelung des § 50 Abs. 4 EStDV schafft die Möglichkeit\, auf die Ausstellung einer formellen Zuwendungsbestätigung unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten. Das spart den Gemeinden und Einrichtungen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Aber immer noch ist zu verzeichnen\, dass die Spendenden auf ihre formelle Zuwendungsbestätigung beharren. Demnach ist immer noch die Aufgabe zu erfüllen „Wie bringe ich den Spendenden diese Möglichkeit bei?“. Hier heißt es „steter Tropfen höhlt den Stein“. Dieses Web-Seminar soll auf die notwendigen Voraussetzungen hinweisen und Möglichkeiten darstellen\, wie hier Schritt-für-Schritt Aufwand gesenkt werden könnte\, ohne darauf zu verzichten auf den Formalismus des Annahmeverfahrens kurz einzugehen. \nInhalte des Seminars:\n➢ Spendenempfänger für zuwendungsbegünstigte Spenden\n➢ Voraussetzungen für die Geltendmachung der Geldspenden ohne formelle Zuwendungsbestätigung\na) Katastrophenfällen\nb) ZUWENDUNGEN BIS 300\,00 €\na. Juristische Person des öffentlichen Rechts …\nb. Vereine\nc. Parteien\nc) Pflichtangaben\n➢ Schaffung von Voraussetzungen in der eigenen Verwaltung\, der Einrichtung u.a.\nz.B. Hinweise im Internet\, Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende\, Beispiele\n➢ Wie sagen wir es den Spendenden? – Praxisbeispiele \nZielgruppe: Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen\, kirchlichen Einrichtungen\, Schulverwaltungen und Fördervereinen\, Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft\, Vorstände und Kassenwarte von Vereinen\, Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/weniger-buerokratie-bei-zuwendungen-so-nutzen-sie-die-kleinspendenregelung-richtig/
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SUMMARY:Miteinander reden – wertschätzend kommunizieren
DESCRIPTION:Im Alltag leider der Normalfall: Ein wütender Bürger am Schalter\, der länger warten muss. Am Telefon diskutieren wir mit einer unzufriedenen Anruferin ohne Termin. Wie schaffen wir es\, Menschen zu beruhigen und eine konfliktbeladene Situation schnell zu deeskalieren? Wie können wir im beruflichen Alltag unsere Kommunikation auf schwierige Gesprächssituationen einstellen und dabei wertschätzend miteinander reden? Das Seminar will hierzu Strategien vermitteln und „Stresssituationen“ vermeiden helfen. \nInhalte des Seminars:\n• Verständnis für wertschätzende und diskriminierungssensible Sprache entwickeln\n• Kommunikationstechniken erlernen\, um auch bei Konflikten wertorientiert zu bleiben\n• Fähigkeit\, emotionale Gesprächslagen (z. B. Wut\, Frust\, Enttäuschung) konstruktiv zu beeinflussen\n• Selbstreflexion des eigenen Sprachgebrauchs\n• Entwicklung einer persönlichen Haltung gegenüber herausfordernden Gesprächspartnern \nIhr/e Dozent/in: Karsten Matthis – Pfarrer und Dipl. Theol.\, Dozent in der Erwachsenenbildung \nZielgruppe: Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen und pädagogischen Einrichtungen\, Bürgerbüros\, Ordnungsämtern\, Jobcentern\, kommunalen Beratungsstellen\, Gemeinden etc. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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