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SUMMARY:„Künstlersozialabgabe\, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele\, was bedeutet das ...“
DESCRIPTION:Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. \nAuch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in\nKraft getreten sind\, sind viele der Auffassung\, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst\, wie\nschon gesagt\, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe\, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht\, dass\nman sich selbst erklärt\, erfolgt dies\, wird geprüft\, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand\, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen\, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen\, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt\nder Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns\nüber eure Teilnahme\, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.  \nUm was wird es gehen: \n\n\n\nAbend 1 am 24.02.2026  \nDas KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler\, ..? Was für ein Verwerter sind wir\, typischer\, Werbung … Generalklausel\, Also trifft uns\, … \nAbend 2 am 02.03.2026 \nWer ist Künstler und wie erkenne ich dies\, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff\, der Künstlerkatalog (144 Begriffe)\, für alle beschreiben … \nAbend 3 am 09.03.2026 \nWas unterliegt der Abgabe? 5 % von Was\, Berechnung\, Gestaltung abgabefreier Entgelte\, für wen muss nicht gezahlt werden … \nAbend 4 am 16.03.2026 \nUmsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten\, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt\, Das Meldeverfahren \nAbend 5 am 23.03.2026 \nAchtung Prüfung\, Was kann passieren? Ergebnisse\, Rechtsbehelfe\, Erlass \nAbend 6 am 30.03.2026 \nReflektionsabend\, Fragen\, Beispiele\, Austausch\, … \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut. \nZielgruppe: All diejenigen\, die in ihrem Arbeitsbereich\, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit\, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen\, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen\, Vorstände von Vereinen\, deren Schatzmeister\, SchulleiterInnen\, RektorInnen\, FAZ Kitas\, Jugendeinrichtungen\, Kulturveranstalter\, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen. \n\n\n\nDie Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen\, z.B.für die Website\, Grafiker\, den Clown oder das Puppenspiel\, Flyer\, natürlich auch die Band\, u.v.a.m.\, greift für mich die Bagatellregelung\, was gehört alles dazu\, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz. \nFür jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25\,00 €\, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90\,00 € \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
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SUMMARY:Vom unaufgeregten Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen in der Kita
DESCRIPTION:Die Veranstaltung findet an zwei Abenden\, jeweils zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr statt. \nWer Pädagogik auf Augenhöhe anstrebt oder bereits lebt\, gerät in Krisensituationen trotz aller Bemühungen an die eigenen Grenzen. Wie soll man friedlich\, konstruktiv und deeskalierend mit herausfordernden Verhaltensweisen umgehen? Wie können das agierende Kind und die Kindergemeinschaft geschützt und begleitet werden\, ohne dass jemand Schaden nimmt? Der kritische Blick auf das Konzept der Einrichtung kann helfen zu erkennen\, ob der Rahmen für das jeweilige Kind passt. Was braucht das besondere Kind\, damit es nicht auffällig und herausfordernd werden muss? An welchen Stellschrauben kann im Alltag gedreht werden\, damit sich das Miteinander entspannt und ein respektvoller Umgang möglich wird? In diesem Onlineseminar beschäftigen wir uns mit all diesen Fragen und lernen pädagogische Theorien und Konzepte kennen\, die den Alltag in der Kita erleichtern und das Verständnis für das jeweilige Kind fördern. Wer das Kind und sein Verhalten versteht\, wird kreative und gute Lösungen finden. Hinter jedem besonderen Verhalten steckt ein besonderes Bedürfnis. Wenn man dieses Bedürfnis erkennt\, kann man mit dem Kind gemeinsam den Weg aus der Krise finden. \nInhalte des Seminars:\n➢ Der Low-Arousal-Ansatz – ein niedriges Erregungsniveau anstreben\n➢ Zum unaufgeregten Umgang\, individuell und zielorientiert\n➢ Ursachen\, Auslöser und Funktionen verstehen\n➢ Haben und Soll ausgleichen\n➢ Konzeptionelle Bedingungen anpassen\n➢ Praktische Notfallmaßnahmen\n➢ Kooperation mit Eltern und Helfern \nIhre Dozentin: Maria Zens ist Diplom Heilpädagogin\, Diplom Sozialarbeiterin\, Religionslehrerin und tätig in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften. Sie hat jahrelange Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen und war Leiterin eines Autismuszentrums. \nZielgruppe: Pädagogische Fachkräfte\, SozialpädagogInnen\, SozialarbeiterInnen\, KindheitspädagogInnen\, sowie Interessierte \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Es ist beschlossene Sache: Ab 2026 erhöht sich die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale
DESCRIPTION:Am 04. Dezember 2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Inhalt dieses Steuerentlastungsgesetzes ist die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale\, auf 3.300\,00 € bzw. 960\,00 €\, die den Vereinen und Kommunen einen\, wenn auch nicht riesengroßen Nutzen bringen können. Aber dennoch sollte es wichtig sein\, nicht nur in der Personalverwaltung Möglichkeiten der Nutzung zu kennen\, sondern auch in Einrichtungen und Ämtern diese Möglichkeiten zu nutzen. \nInhalte des Seminars:\n• Anwendungsmöglichkeiten von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale in der Verwaltung\n• Zu beachtende Voraussetzungen\n• Vertragliche Gestaltungshinweise\n• Notwendiger Arbeitszeitnachweis u.a.\n• Praktische Beispiele zur Einsparung und zu beachtende Besonderheiten\, z.B. Kombination mit Minijob\, Sozialtransfer\, … \nIhr/e Dozent/in: Lutz Weber – Jurist\, langjähriger Dozent für diesen und andere Themenbereiche \nZielgruppe: Personaler*innen in Verwaltung und Einrichtungen\, Leiter*innen von Einrichtungen und alle weiteren an diesem Thema Interessierten. Auch für Vereine geeignet \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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