BEGIN:VCALENDAR
VERSION:2.0
PRODID:-//Soziale Initiative Camburg - ECPv6.18.3.1//NONSGML v1.0//EN
CALSCALE:GREGORIAN
METHOD:PUBLISH
X-ORIGINAL-URL:https://sozialeinitiative-camburg.de
X-WR-CALDESC:Veranstaltungen für Soziale Initiative Camburg
REFRESH-INTERVAL;VALUE=DURATION:PT1H
X-Robots-Tag:noindex
X-PUBLISHED-TTL:PT1H
BEGIN:VTIMEZONE
TZID:Europe/Berlin
BEGIN:DAYLIGHT
TZOFFSETFROM:+0100
TZOFFSETTO:+0200
TZNAME:CEST
DTSTART:20250330T010000
END:DAYLIGHT
BEGIN:STANDARD
TZOFFSETFROM:+0200
TZOFFSETTO:+0100
TZNAME:CET
DTSTART:20251026T010000
END:STANDARD
BEGIN:DAYLIGHT
TZOFFSETFROM:+0100
TZOFFSETTO:+0200
TZNAME:CEST
DTSTART:20260329T010000
END:DAYLIGHT
BEGIN:STANDARD
TZOFFSETFROM:+0200
TZOFFSETTO:+0100
TZNAME:CET
DTSTART:20261025T010000
END:STANDARD
BEGIN:DAYLIGHT
TZOFFSETFROM:+0100
TZOFFSETTO:+0200
TZNAME:CEST
DTSTART:20270328T010000
END:DAYLIGHT
BEGIN:STANDARD
TZOFFSETFROM:+0200
TZOFFSETTO:+0100
TZNAME:CET
DTSTART:20271031T010000
END:STANDARD
END:VTIMEZONE
BEGIN:VEVENT
DTSTART;TZID=Europe/Berlin:20260224T190000
DTEND;TZID=Europe/Berlin:20260330T200000
DTSTAMP:20260125T161315Z
CREATED:20260125T153600Z
LAST-MODIFIED:20260125T161315Z
UID:1193-1771959600-1774900800@sozialeinitiative-camburg.de
SUMMARY:„Künstlersozialabgabe\, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele\, was bedeutet das ...“
DESCRIPTION:Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. \nAuch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in\nKraft getreten sind\, sind viele der Auffassung\, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst\, wie\nschon gesagt\, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe\, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht\, dass\nman sich selbst erklärt\, erfolgt dies\, wird geprüft\, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand\, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen\, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen\, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt\nder Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns\nüber eure Teilnahme\, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.  \nUm was wird es gehen: \n\n\n\nAbend 1 am 24.02.2026  \nDas KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler\, ..? Was für ein Verwerter sind wir\, typischer\, Werbung … Generalklausel\, Also trifft uns\, … \nAbend 2 am 02.03.2026 \nWer ist Künstler und wie erkenne ich dies\, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff\, der Künstlerkatalog (144 Begriffe)\, für alle beschreiben … \nAbend 3 am 09.03.2026 \nWas unterliegt der Abgabe? 5 % von Was\, Berechnung\, Gestaltung abgabefreier Entgelte\, für wen muss nicht gezahlt werden … \nAbend 4 am 16.03.2026 \nUmsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten\, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt\, Das Meldeverfahren \nAbend 5 am 23.03.2026 \nAchtung Prüfung\, Was kann passieren? Ergebnisse\, Rechtsbehelfe\, Erlass \nAbend 6 am 30.03.2026 \nReflektionsabend\, Fragen\, Beispiele\, Austausch\, … \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut. \nZielgruppe: All diejenigen\, die in ihrem Arbeitsbereich\, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit\, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen\, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen\, Vorstände von Vereinen\, deren Schatzmeister\, SchulleiterInnen\, RektorInnen\, FAZ Kitas\, Jugendeinrichtungen\, Kulturveranstalter\, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen. \n\n\n\nDie Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen\, z.B.für die Website\, Grafiker\, den Clown oder das Puppenspiel\, Flyer\, natürlich auch die Band\, u.v.a.m.\, greift für mich die Bagatellregelung\, was gehört alles dazu\, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz. \nFür jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25\,00 €\, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90\,00 € \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/kuenstlersozialabgabe-als-gesetzliche-pflichtabgabe-fuer-viele-was-bedeutet-das/
LOCATION:Online\, Zoom
CATEGORIES:Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
DTSTART;TZID=Europe/Berlin:20260316T080000
DTEND;TZID=Europe/Berlin:20260316T100000
DTSTAMP:20260202T093858Z
CREATED:20260127T112417Z
LAST-MODIFIED:20260202T093858Z
UID:1263-1773648000-1773655200@sozialeinitiative-camburg.de
SUMMARY:Die Aufrechnung von Ansprüchen in der kommunalen Praxis
DESCRIPTION:Auch in der kommunalen Praxis in den Kassen der Städte\, Gemeinden\, Kreise\, Verbände u.a. kommt es vor\, dass Ansprüche miteinander aufgerechnet (verrechnet) werden können. Aber auch hier sind einige Voraussetzung zu beachten\, die in diesem Web-Seminar vorgestellt werden sollen. So z. B. Welche Forderungen sind aufrechenbar? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie ist die Aufrechnung mitzuteilen? Kann man gegen eine Aufrechnung vorgehen?  Auch diese Fragen wird das Web-Seminar beantworten. \nInhalte des Seminars:\nAnwendungsbereich\, Begriff\, Rechtsgrundlagen\n• Voraussetzungen\no Unbestrittenheit des Anspruchs (Forderung)\no Gegenseitigkeit\no Fälligkeit und Erfüllbarkeit\no Aufrechnungsverbote\n• Aufrechnungserklärung\n• Rechtsfolgen\n• Beispiele \nZielgruppe: Mitarbeitende in Bereichen der Kassen\, des Zahlungsverkehrs\, der Buchhaltung\, des Vollstreckungsbereichs und weitere Interessierte \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/die-aufrechnung-von-anspruechen-in-der-kommunalen-praxis/
LOCATION:Online\, Zoom
CATEGORIES:Verwaltung
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
DTSTART;TZID=Europe/Berlin:20260316T100000
DTEND;TZID=Europe/Berlin:20260316T130000
DTSTAMP:20260212T093503Z
CREATED:20260127T134344Z
LAST-MODIFIED:20260212T093503Z
UID:1274-1773655200-1773666000@sozialeinitiative-camburg.de
SUMMARY:Die Künstlersozialabgabe – deren Beachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe\, Kitas\, Horte u.ä.
DESCRIPTION:Bildung und Betreuung unserer Kinder steht in den Einrichtungen im Vordergrund\, dazu werden auch hin und wieder Leistungen von Künstlern genutzt. Hier ist es wichtig zu wissen\, dass dabei die Abgabepflicht nach dem KSVG greift (eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe) die derzeitige Höhe beträgt 5\,0 % 2025 und 4\,9 % 2026. Wird die Website gestaltet\, das Puppentheater tritt auf\, der Clown kommt\, ein Foto für die Homepage wird gemacht\, führt dies zur Abgabepflicht. Werden künstlerische Leistungen für Betreuung und pädagogische Bildung genutzt\, kommt es oft auf die Projektgestaltung an. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern Projekte mit Künstlern\, z.B. in Thüringen oder NRW\, dort betragen die Projektkosten ca. 4.000\,00 €\, dann sind ca. 200\,00 € Künstlersozialabgabe fällig. Daran gedacht? Bei dieser Höhe wird auch die Änderung des § 24 Abs. 2 Satz 2 nicht greifen. Trotzdem ist diese beachtenswert und bringt einige Vorteile\, es muss aber immer kontrolliert werden. \nWas kann passieren? Die DRV prüft (gem. § 28p SGB IV) den ordnungsgemäßen Umgang mit dieser Abgabe turnusmäßig. Es kommt dann\, möglicherweise zur Nachzahlung und bis zu 54 % Säumniszuschläge können dazu kommen. Das muss nicht sein! Wir hoffen\, dass Ihre Träger sie dazu informiert haben oder sie das selbst tun. Mit diesem Web-Seminar möchten wir kurz die Künstlersozialabgabepflicht für Ihre Bereiche darstellen und erläutern\, auch soll nicht darauf verzichtet werden\, Tipps zur Gestaltung zu geben und Möglichkeiten der Einsparung von dieser Abgabe aufzuzeigen. \nBeachtung der Künstlersozialabgabe nach KSVG \n\nKünstlersozialabgabe\, Regelungen des KSVG – eine Übersicht\nFür wen\, für was\, wieviel? Pflichten nach dem Gesetz – Erfassung und Meldung\nFür was und für wen muss gezahlt werden? – (Künstlerbegriff\, abgabepflichtiges Entgelt\, abgabefrei\, …)\nGestaltungsmöglichkeiten\, z.B. Projektgestaltung /-beschreibung\, Verträge richtig gestalten\, Beispiele\, …\nNachzahlungen\, Säumniszuschläge\, Bußgeld\n\nIhr Dozent: Geschäftsführung \nZielgruppe: Leiterinnen und Leiter von Kitas\, Hort\, Mittagsbetreuung\, Familienzentren\, Mitarbeitende in diesen Einrichtungen\, z.B. Schulsachbearbeiter\, andere die in ihren Bereichen und Einrichtungen Projekte entwickeln\, Leistungen und Aufträge vergeben\, Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen\, Mitarbeitende und alle\, die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen\, – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/die-kuenstlersozialabgabe-deren-beachtung-in-einrichtungen-der-kinder-und-jugendhilfe-kitas-horte-u-ae/
LOCATION:Online\, Zoom
CATEGORIES:Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
END:VEVENT
END:VCALENDAR