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SUMMARY:„Künstlersozialabgabe\, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele\, was bedeutet das ...“
DESCRIPTION:Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. \nAuch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in\nKraft getreten sind\, sind viele der Auffassung\, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst\, wie\nschon gesagt\, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe\, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht\, dass\nman sich selbst erklärt\, erfolgt dies\, wird geprüft\, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand\, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen\, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen\, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt\nder Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns\nüber eure Teilnahme\, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.  \nUm was wird es gehen: \n\n\n\nAbend 1 am 24.02.2026  \nDas KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler\, ..? Was für ein Verwerter sind wir\, typischer\, Werbung … Generalklausel\, Also trifft uns\, … \nAbend 2 am 02.03.2026 \nWer ist Künstler und wie erkenne ich dies\, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff\, der Künstlerkatalog (144 Begriffe)\, für alle beschreiben … \nAbend 3 am 09.03.2026 \nWas unterliegt der Abgabe? 5 % von Was\, Berechnung\, Gestaltung abgabefreier Entgelte\, für wen muss nicht gezahlt werden … \nAbend 4 am 16.03.2026 \nUmsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten\, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt\, Das Meldeverfahren \nAbend 5 am 23.03.2026 \nAchtung Prüfung\, Was kann passieren? Ergebnisse\, Rechtsbehelfe\, Erlass \nAbend 6 am 30.03.2026 \nReflektionsabend\, Fragen\, Beispiele\, Austausch\, … \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut. \nZielgruppe: All diejenigen\, die in ihrem Arbeitsbereich\, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit\, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen\, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen\, Vorstände von Vereinen\, deren Schatzmeister\, SchulleiterInnen\, RektorInnen\, FAZ Kitas\, Jugendeinrichtungen\, Kulturveranstalter\, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen. \n\n\n\nDie Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen\, z.B.für die Website\, Grafiker\, den Clown oder das Puppenspiel\, Flyer\, natürlich auch die Band\, u.v.a.m.\, greift für mich die Bagatellregelung\, was gehört alles dazu\, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz. \nFür jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25\,00 €\, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90\,00 € \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
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SUMMARY:Was lasse ich mir gefallen? - Konfliktmanagement für Führungskräfte
DESCRIPTION:Wer sieht Konflikte als Chance im Leben? Viele Menschen ärgern sich\, dass sie sich zu viel gefallen lassen\, ihre Aussagen abmildern oder gar schweigen. Ein schwer zu durchbrechender Teufelskreis entsteht. In diesem Seminar geht es darum\, sich auf Konflikte einzulassen\, den eigenen Umgang mit Kränkungen kritisch zu betrachten und Ansätze der Arbeit an sich selbst zu finden. \nInhalte des Seminars:\n• IST-Analyse – Die innere Einstellung\, Was kränkt mich?\, Was will ich ändern?\n• Erstellen eines persönlichen Konfliktskripts\n• Strategien der Konfliktlösung\n• Umgang mit „schwierigen“ Menschen – Andere Menschen\, andere Werte\n• Notwendigkeit von Vereinbarungen\, Regeln und Konsequenzen\n• Schlagfertiges Reagieren\n• Wie funktioniert faire Kommunikation? \nIhr Dozent: Andreas Schareck – Trainer\, Systemischer Coach\, Autor\, langjährige Erfahrung als praxisbezogener Dozent für verschiedene Themenbereiche \nZielgruppe: (angehende) Führungs- und Leitungskräfte und ihre Stellvertretungen\, Mitarbeitende in Personalämtern sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Praktische Umsetzung und einiges Neues zum Spendenwesen – in den Kommunalverwaltungen in Mecklenburg - Vorpommern
DESCRIPTION:In den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern bemüht man sich\, wie auch anderswo um zusätzliche Geld- und oder Sachmittel in Form von Spenden. Zu beachten sind nicht nur die Spendenregelungen\, sondern auch das Kommunalrecht\, hier § 44 Abs. 4 KV M-V. Wer darf was? Es kommt aber immer wieder zu Situationen\, in denen sich die Frage auftut: „Ist der beabsichtigte Zweck überhaupt zuwendungsbegünstigt?“ „Dürfen dafür Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden?“\nDie Abgabenordnung hat in den §§ 52\, 53 und 54 die Zuwendungsbegünstigung verankert. Eine Erweiterung hat es mit dem JStG 2020 gegeben und auch das JStG 2024 hat wieder Erweiterungen zum Inhalt\, die zum 01.01.2025 in Kraft treten\, auch 2026 kam wieder was hinzu.\nMit diesem praktischen Workshop möchten wir aktuelle Fragen des Spendenwesens darstellen und auch auf Ihre Fragen und Anregungen eingehen sowie einen aktiven Erfahrungsaustauch betreiben. Moderieren\, Bekanntes und Neues darstellen übernimmt Lutz Weber\, seit vielen Jahrzehnten in diesem Bereich tätig. \nInhalte des Seminars:\n• Spendeneinwerbung\, von wem\, für was? Typische zuwendungsbegünstigte Zwecke gem. §§ 52 u. 53 AO\, die eine Gemeinde erfüllt. Praktisch genutzte Spendenarten (Geld-\, Sach-\, Aufwands-\, Rück-\, Anlassspenden u.a.). Was geht gar nicht\, andere Möglichkeiten\, …\n• Das kann jeder\, Arbeit mit Spendenkassen\, QR Code für Spenden oder online\n• Die verwaltungsinterne Spendendokumentation – Formularwesen. Mittelweitergabe nach § 58a AO\n• Das Annahmeverfahren\, BGM\, Ausschuss\, Rat – was ist zu prüfen und vorzulegen. Ablehnung\, was nun?\n• Nach der Annahme\, Mittel-/Verwendungsfreigabe\, Rückabwicklung\, Mittelverwendungsfrist\n• Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen\, digitale Zuwendungsbestätigung\, Anforderungen\, Inhalte\,\n• Die Aussteller- und Verwenderhaftung – aus der Rechtsprechung\n• Gern beziehen wir Ihre Fragen und Beispiele ein\, stellen Sie uns Ihr Formularwesen vor – Von den Zuwendungsanzeigen bis zu Annahmevorlagen\, …\n• Andere Möglichkeiten des Gemeinnützigkeitsrechtes nutzen und in Gemeinden dadurch sparen \nZielgruppe: Führungskräfte\, die einen Überblick erhalten möchten\, Leitungen und Mitarbeitende der Finanzverwaltung (Kämmerei)\, Mitarbeitende aller Bereiche / Einrichtungen\, die sich mit Spenden beschäftigen und weitere an diesem Thema Interessierte\, um erfolgreich Spenden einzuwerben. \n  \nJetzt anmelden
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