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SUMMARY:Fachkraft für Inklusion in der Kita
DESCRIPTION:Mit dieser Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte qualifizieren Sie sich für die Begleitung und Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kindertagespflege\, Krippe und Kita. Ob Kinder mit einer auffälligen Entwicklung nun schon eine Diagnose haben oder noch nicht\, so brauchen sie doch professionelle Hilfe. Und auch die anderen Kinder in der Gruppe brauchen eine Unterstützung in dem Bemühen\, die inklusiven Kinder in ihre Gemeinschaft aufzunehmen\, sie zu verstehen und sich miteinander gut zu entwickeln. \nIn dieser Weiterbildung geht es nicht nur um praktische und alltagstaugliche Fördermethoden\, sondern auch um die pädagogische Diagnostik. Es handelt sich nicht um eine ärztliche oder psychologische Diagnostik\, sondern um eine pädagogische Disziplin. Dazu gehört die Beobachtung und Dokumentation der fünf wichtigen Entwicklungsbereiche: Motorik\, Sprache\, Spielverhalten\, Sozial-emotionale Entwicklung und um die Selbstständigkeit. \nDie Weiterbildung wird durch ein buntes Portfolio an theoretischen Inputs\, Diskussionsrunden\, Fallbeispielen und Austausch in Kleingruppen abwechslungsreich gestaltet\, sodass die Online-Zeit kurzweilig wird\, mit einem gesicherten Lernzuwachs. Von besonderer Bedeutung sind die Fallbesprechungen von Kindern\, die von den Teilnehmenden vorgestellt werden. Mit konkreten Fallbeispielen lassen sich Förderbedarfe und Fördermöglichkeiten am besten erfassen. \nDie Weiterbildung besteht aus 6 Modulen\, die ganztägig an Wochentagen online stattfinden. Am Ende eines jeden Moduls bekommen Sie eine Aufgabe mit auf den Weg\, die Ihnen dabei helfen soll\, das gelernte Wissen zu vertiefen und auch anzuwenden. \nDie Weiterbildung ist in folgende Module gegliedert: \nModul 1:  \nEinführung in das Thema „Inklusion in der Kita“; Arbeitsfeld\, Auftrag\, Rahmenbedingungen\, Selbstverständnis\, Rollenfunktion; Rolle der anderen Kinder und Sinn und Wert der Kindergemeinschaft; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 2:  \nWahrnehmen\, beobachten und dokumentieren der kindlichen Entwicklung; Einführung in die pädagogische Diagnostik; Meilensteine der kindlichen Entwicklung; Besonderheiten in der Entwicklung und im Verhalten erkennen und dokumentieren – mit besonderen Beobachtungsbögen; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 3: \nEntwicklungsbereiche: Motorik\, Spielentwicklung und Selbstständigkeit; Besonderheiten in diesen Entwicklungsbereichen\, z. B. Bewegungsstörungen\, kognitive Einschränkungen\, Lernstörungen; Förderkonzepte; Fallbeispiele; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 4: \nEntwicklungsbereiche: Sprache und Sozial-emotionale Entwicklung; Besonderheiten in diesen Entwicklungsbereichen wie z. B. Sprachentwicklungsstörungen\, Mutismus und Neurodivergenzen wie AD(H)S\, ASS und andere; Förderkonzepte; Fallbeispiele; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 5: \nUmgang mit Konflikten und Widerständen im Kontakt mit Kindern\, der Gruppe\, im Team; mit den Eltern; kompetent Konfliktgespräche führen; Low-Arousal-Ansatz und praktische Notfall-Tools für den unaufgeregten Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen; Selbst- und Arbeitsschutz; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 6: \nQualitäts- und Ergebnissicherung: die Teilnehmer:innen stellen ihre Ergebnisse aus dem pädagogischen Diagnostikprozess und die ersten Förderkonzepte vor; Klärung offener Fragen; Feedbackrunde zur Weiterbildung \nDer Online-Kurs findet an folgenden Tagen statt:  \n14. September 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n30. September 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n06. Oktober 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n19. Oktober 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n03. November 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n25. November 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n  \nIhre Dozentin: Maria Zens – Dipl. Heilpädagogin\, Dipl. Sozialarbeiterin\, Religionslehrerin. Sie war tätig in einer sozialpsychiatrischen Praxis für Kinder und Jugendliche\, hat jahrelange Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen und war Leiterin eines Autismuszentrums. Außerdem ist sie aktiv in der Aus- und Weiterbildung von ErzieherInnen.
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SUMMARY:Die Künstlersozialabgabe – deren Beachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe\, Kitas\, Horte\, …
DESCRIPTION:Bildung und Betreuung unserer Kinder steht in den Einrichtungen im Vordergrund\, dazu werden auch hin und wieder Leistungen von Künstlern genutzt. Hier ist es wichtig zu wissen\, dass dabei die Abgabepflicht nach dem KSVG greift (eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe) die derzeitige Höhe beträgt 5\,0 % 2025 und 4\,9 % 2026. Wird die Website gestaltet\, das Puppentheater tritt auf\, der Clown kommt\, ein Foto für die Homepage wird gemacht\, führt dies zur Abgabepflicht. Werden künstlerische Leistungen für Betreuung und pädagogische Bildung genutzt\, kommt es oft auf die Projektgestaltung an. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern Projekte mit Künstlern\, z.B. in Thüringen oderNRW\, dort betragen die Projektkosten ca. 4.000\,00 €\, dann sind ca. 200\,00 € Künstlersozialabgabe fällig. Daran\ngedacht? Bei dieser Höhe wird auch die Änderung des § 24 Abs. 2 Satz 2 nicht greifen. Trotzdem ist diese beachtenswert und bringt einige Vorteile\, es muss aber immer kontrolliert werden.Was kann passieren? Die DRV prüft (gem. § 28p SGB IV) den ordnungsgemäßen Umgang mit dieser Abgabe turnusmäßig. Es kommt dann\, möglicherweise zur Nachzahlung und bis zu 54 % Säumniszuschläge können dazu kommen. Das muss nicht sein! Wir hoffen\, dass Ihre Träger sie dazu informiert haben oder sie das selbst tun.\nMit diesem Web-Seminar möchten wir kurz die Künstlersozialabgabepflicht für Ihre Bereiche darstellen und erläutern\, auch soll nicht darauf verzichtet werden\, Tipps zur Gestaltung zu geben und Möglichkeiten der Einsparung von\ndieser Abgabe aufzuzeigen. \nBeachtung der Künstlersozialabgabe nach KSVG: \n\nKünstlersozialabgabe\, Regelungen des KSVG – eine Übersicht\nFür wen\, für was\, wieviel? Pflichten nach dem Gesetz – Erfassung und Meldung\nFür was und für wen muss gezahlt werden? – (Künstlerbegriff\, abgabepflichtiges Entgelt\, abgabefrei\, …)\nGestaltungsmöglichkeiten\, z.B. Projektgestaltung /-beschreibung\, Verträge richtig gestalten\, Beispiele\, …\nNachzahlungen\, Säumniszuschläge\, Bußgeld\n\nIhr Dozent: Lutz Weber – Geschäftsführer\, Jurist und seit Jahrzehnten mit dem Thema vertraut \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Feste und Zuwendungen – Spendenfalle  - zu beachtende und anwendbare Möglichkeiten
DESCRIPTION:Endlich ist es so weit\, seit dem letzten Jahr nehmen Veranstaltungen in Städten\, Gemeinden\, … wieder Fahrt auf. Damit verbunden ist aber oft die Frage der Finanzierung\, hierbei spielen Spenden\, Sponsoring\, … eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auch sowas kann passieren: „Des Weiteren war die Tombola Teil des Bürgerfestes und somit Teil eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Ausstellung dieser Spendenbestätigungen verstieß somit sowohl gegen steuerrechtliche Vorschriften (§ 10 b Abs. 4 EStG bzw. § 9 Abs. 3 KStG)…“ Auszug Urteil des VG Regensburg v. 23.07.2010 – RO 1 K 08.00602 \nDamit dies nicht passiert\, soll der Inhalt des Web-Seminars Hinweise für die praktische Arbeit geben und Folgendes in den Mittelpunkt gestellt werden:\n• Zuwendungen für Feste und Veranstaltungen\n– Charakter der Veranstaltung – ideell\, Zweckbetreib\, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb\n– Einordnung – intern oder öffentlicher Charakter\n– Achtung beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb\n• Gestaltungsmöglichkeiten – Grenzen\n• Nutzung einzelner Zuwendungen\, Spenden\, Sponsoring\, …\n• Was kann passieren?\n• Austausch der Teilnehmenden \nZielgruppe: Mitarbeitende die an der Vorbereitung derartiger Veranstaltungen mitwirken/beauftragt sind und alle Weiteren\, die sich mit diesem Thema beschäftigen  (müssen) \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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