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SUMMARY:Fachkraft für Inklusion in der Kita
DESCRIPTION:Mit dieser Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte qualifizieren Sie sich für die Begleitung und Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kindertagespflege\, Krippe und Kita. Ob Kinder mit einer auffälligen Entwicklung nun schon eine Diagnose haben oder noch nicht\, so brauchen sie doch professionelle Hilfe. Und auch die anderen Kinder in der Gruppe brauchen eine Unterstützung in dem Bemühen\, die inklusiven Kinder in ihre Gemeinschaft aufzunehmen\, sie zu verstehen und sich miteinander gut zu entwickeln. \nIn dieser Weiterbildung geht es nicht nur um praktische und alltagstaugliche Fördermethoden\, sondern auch um die pädagogische Diagnostik. Es handelt sich nicht um eine ärztliche oder psychologische Diagnostik\, sondern um eine pädagogische Disziplin. Dazu gehört die Beobachtung und Dokumentation der fünf wichtigen Entwicklungsbereiche: Motorik\, Sprache\, Spielverhalten\, Sozial-emotionale Entwicklung und um die Selbstständigkeit. \nDie Weiterbildung wird durch ein buntes Portfolio an theoretischen Inputs\, Diskussionsrunden\, Fallbeispielen und Austausch in Kleingruppen abwechslungsreich gestaltet\, sodass die Online-Zeit kurzweilig wird\, mit einem gesicherten Lernzuwachs. Von besonderer Bedeutung sind die Fallbesprechungen von Kindern\, die von den Teilnehmenden vorgestellt werden. Mit konkreten Fallbeispielen lassen sich Förderbedarfe und Fördermöglichkeiten am besten erfassen. \nDie Weiterbildung besteht aus 6 Modulen\, die ganztägig an Wochentagen online stattfinden. Am Ende eines jeden Moduls bekommen Sie eine Aufgabe mit auf den Weg\, die Ihnen dabei helfen soll\, das gelernte Wissen zu vertiefen und auch anzuwenden. \nDie Weiterbildung ist in folgende Module gegliedert: \nModul 1:  \nEinführung in das Thema „Inklusion in der Kita“; Arbeitsfeld\, Auftrag\, Rahmenbedingungen\, Selbstverständnis\, Rollenfunktion; Rolle der anderen Kinder und Sinn und Wert der Kindergemeinschaft; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 2:  \nWahrnehmen\, beobachten und dokumentieren der kindlichen Entwicklung; Einführung in die pädagogische Diagnostik; Meilensteine der kindlichen Entwicklung; Besonderheiten in der Entwicklung und im Verhalten erkennen und dokumentieren – mit besonderen Beobachtungsbögen; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 3: \nEntwicklungsbereiche: Motorik\, Spielentwicklung und Selbstständigkeit; Besonderheiten in diesen Entwicklungsbereichen\, z. B. Bewegungsstörungen\, kognitive Einschränkungen\, Lernstörungen; Förderkonzepte; Fallbeispiele; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 4: \nEntwicklungsbereiche: Sprache und Sozial-emotionale Entwicklung; Besonderheiten in diesen Entwicklungsbereichen wie z. B. Sprachentwicklungsstörungen\, Mutismus und Neurodivergenzen wie AD(H)S\, ASS und andere; Förderkonzepte; Fallbeispiele; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 5: \nUmgang mit Konflikten und Widerständen im Kontakt mit Kindern\, der Gruppe\, im Team; mit den Eltern; kompetent Konfliktgespräche führen; Low-Arousal-Ansatz und praktische Notfall-Tools für den unaufgeregten Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen; Selbst- und Arbeitsschutz; Aufgabenstellung für die Selbstlernzeit \n\nModul 6: \nQualitäts- und Ergebnissicherung: die Teilnehmer:innen stellen ihre Ergebnisse aus dem pädagogischen Diagnostikprozess und die ersten Förderkonzepte vor; Klärung offener Fragen; Feedbackrunde zur Weiterbildung \nDer Online-Kurs findet an folgenden Tagen statt:  \n14. September 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n30. September 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n06. Oktober 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n19. Oktober 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n03. November 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n25. November 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr \n  \nIhre Dozentin: Maria Zens – Dipl. Heilpädagogin\, Dipl. Sozialarbeiterin\, Religionslehrerin. Sie war tätig in einer sozialpsychiatrischen Praxis für Kinder und Jugendliche\, hat jahrelange Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen und war Leiterin eines Autismuszentrums. Außerdem ist sie aktiv in der Aus- und Weiterbildung von ErzieherInnen.
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SUMMARY:Praktisches und Rechtliches zu Aufwands-/Rückspenden nutzen Voraussetzungen\, Möglichkeiten\, Umgang und Fallstricke kennen und beachten
DESCRIPTION:Als eine Aufwandsspende (auch Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs\, z.B. Werklohn\, Reisekosten\, Telefonkostenerstattung\, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m.. Vorausgesetzt\, der Vertrag ist da\, der Anspruch muss der Höhe nach angemessen sein\, der Verzicht muss eindeutig\, im Nachhinein erklärt werden\, ernsthaft\, freiwillig\, ohne Bedingungen. Hier ist schon erkennbar\, dass an einiges zu denken ist. Auch das Bundesministerium für Finanzen hat für diese Spendenart eine Regelung in zwei BMF-Schreiben vom 25.11.2014 (BStBl. I S. 1584) und ergänzend vom 24.08.2016 (BStBl. I S. 991) erlassen\, die heute auch noch beachtet werden müssen. Wir möchten in diesem Seminar auf die (guten) Anwendungsmöglichkeiten intensiv eingehen\, denn diese Art der Spende kann oft genutzt werden und dazu beitragen\,das eigene Budget zu schonen. \nFolgender Inhalte des Seminars ist vorgesehen:\n• Was sind Aufwands-/Rückspenden – eine „besondere“ Spendenart – Erläuterungen\n• Voraussetzungen\, Akquise Möglichkeiten – Tipps aus vielen positiven Erfahrungen\n• Verfahren: Der Anspruch\, der Verzicht – ganz/teilweise\, die Erklärung\, Spendenannahme\, buchhaltere Behandlung\, mögliche innerbehördliche Formulare\, Voraussetzungskatalog BMF\n• Was ist beim Ausfüllen der Zuwendungsbestätigungen (Geld-/Sammelbestätigung) zu beachten\n• Beispiele und Tipps – praktisches Gestalten und Anwenden\n• Wirkung der Umsatzsteuer sollte man ggf. auch kennen und beachten\n• Hinweise auf rechtliche Grundlagen und entsprechend zu beachtende Notwendigkeiten\, deren Umsetzungsprozess in Ihrer Verwaltung/Organisation\n• Ein Haftungsurteil Sportverein \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, Geschäftsführer \nZielgruppe: Mitarbeitende in Vereinen\, Leitende von Einrichtungen\, die sich um Spenden bemühen oder bemühen möchten\, MA der Finanzverwaltung\, Ausstellende von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) und weitere an diesem Thema Interessierte – Online für Ihre Verwaltung/Organisation möglich \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden
DESCRIPTION:Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen\, gut für die Kreativwirtschaft\, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit ab 2026\, es greift ein erhöhter Freibetrag\, i.H.v. 1.000\,00 € (vergl. § 24 KSVG)\, bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch publizistische Leistungen und Werke keine Abgabenpflicht\, sofern ich nicht typischer Verwerter bin. Das bedeutet auch\, dass diese Leistungen durch Verwerter erfasst werden und bis zum 31.03.2026 die Meldung an die KSA erfolgen muss. Der Abgabesatz liegt in diesem Jahr bei 4\,9 % und im kommenden Jahr bei ?? %. Was ist zu beachten\, welche Pflichten sind zu erfüllen und welche Organisationsschritte sind innerhalb der Verwaltung zu gehen? Wir wollen uns in dem Seminar mit den zuvor genannten Bereichen befassen und diese praxisnah und verständlich darstellen. \n❖ Erfassungs- und Meldepflichten nach KSVG\n• Abgabepflichtige Leistungen – eine Übersicht\n• Beispiele\, Beachtung in allen Ämtern/Einrichtungen …\, Warum ist die dezentrale Erfassung so wichtig?\n• Fiktiver Erfassungsprozess einer Verwaltung – Musterstadt von der Erfassung bis zur Zusammenführung\n• Methoden und Möglichkeiten der Erfassung (Listen\, Buchwerk\, usw.)\, auch an die Zukunft gedacht\n• Bußgeld bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung\n• Nachzahlungen\, Säumniszuschläge\n• Fragen und Probleme\n• Hinweise für künftige Erfassungen\, z.B. Erhöhung des abgabefreien Betrages ab 2026 auf 1.000\,00 €\, wenn keine typische Verwerter-Eigenschaft vorliegt. \nSie erhalten sehr viele praktische Anregungen\, dutzende Seiten an Informationsmaterial\, Beispiele\, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps…\n\nIhr Dozent: Lutz Weber\, Jurist\, seit über zwei Jahrzehnten als Dozent u.a. für diesen Bereich tätig \nZielgruppe: Mitarbeitende\, die in ihren Bereichen und Einrichtungen Leistungen und Aufträge vergeben\, Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen\, Leitende sowie auch Mitarbeitende und alle\, die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen\, Leitende von Behörden und Einrichtungen\, Personal- und Hauptamtsleitende\, Kämmer*innen – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden
DESCRIPTION:Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen\, gut für die Kreativwirtschaft\, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit ab 2026\, es greift ein erhöhter Freibetrag\, i.H.v. 1.000\,00 € (vergl. § 24 KSVG)\, bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch publizistische Leistungen und Werke keine Abgabenpflicht\, sofern ich nicht typischer Verwerter bin. Das bedeutet auch\, dass diese Leistungen durch Verwerter erfasst werden und bis zum 31.03.2026 die Meldung an die KSA erfolgen muss. Der Abgabesatz liegt in diesem Jahr bei 4\,9 % und im kommenden Jahr bei ?? %. Was ist zu beachten\, welche Pflichten sind zu erfüllen und welche Organisationsschritte sind innerhalb der Verwaltung zu gehen? Wir wollen uns in dem Seminar mit den zuvor genannten Bereichen befassen und diese praxisnah und verständlich darstellen. \nErfassungs- und Meldepflichten nach KSVG:\n• Abgabepflichtige Leistungen – eine Übersicht\n• Beispiele\, Beachtung in allen Ämtern/Einrichtungen …\, Warum ist die dezentrale Erfassung so wichtig?\n• Fiktiver Erfassungsprozess einer Verwaltung – Musterstadt von der Erfassung bis zur Zusammenführung\n• Methoden und Möglichkeiten der Erfassung (Listen\, Buchwerk\, usw.)\, auch an die Zukunft gedacht\n• Bußgeld bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung\n• Nachzahlungen\, Säumniszuschläge\n• Fragen und Probleme\n• Hinweise für künftige Erfassungen\, z.B. Erhöhung des abgabefreien Betrages ab 2026 auf 1.000\,00 €\, wenn keine typische Verwerter-Eigenschaft vorliegt. \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, Geschäftsführer und seit Jahrzehnten als Dozent in diesem Bereich tätig \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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