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SUMMARY:Mediennutzung und -erziehung zu Hause:  Wie ich als Fachkraft Eltern unterstützen & beraten kann
DESCRIPTION:Willkommen zum Eltern – Medien – Beratungskurs für pädagogische Fachkräfte! In dieser Fortbildungsveranstaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit\, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Medien in der Erziehung zu erweitern und Eltern dabei zu unterstützen\, ihre Kinder im digitalen Zeitalter kompetent zu begleiten. In unserer heutigen Gesellschaft sind Medien allgegenwärtig und spielen eine bedeutende Rolle im Leben von Kindern und Jugendlichen. Es ist von entscheidender Bedeutung\, dass pädagogische Fachkräfte Eltern mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten\, um ihre Kinder in der Mediennutzung angemessen zu unterstützen und zu begleiten. \nInhalte des Seminars:\n• Medienkompetenz\n• Digitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen\n• Mediennutzungsverhalten von Familien\n• Medienerziehung im häuslichen Kontext\n• Tools\, Apps und Werkzeuge für die alltägliche Arbeit \nIhr Dozent: Kevin Matiszent – Medienpädagoge\, Erzieher\, Eltern(medien)berater \nZielgruppe: Pädagogische Fachkräfte aus Kita\, Hort\, offener Kinder- und Jugendarbeit\, Lehrkräfte\, sowie andere Interessierte \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Lernwege sichtbar machen: Praktische Arbeit mit dem Portfolio
DESCRIPTION:In den meisten der für den Elementarbereich vorliegenden Rahmen- bzw. Bildungsplänen wird das Beobachten des Kindes in seiner Spiel- und Lernumgebung sowie die Dokumentation seiner Entwicklung und seines Lernweges als wichtige Aufgabe der pädagogischen Fachkraft in der Kindertagesbetreuung benannt. Aus fachlicher Sicht besteht auch Einvernehmen\, dass eine Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung ohne Beobachtung und Dokumentation nicht möglich ist. Das Beobachten des individuellen Lernverhaltens eines Kindes ist notwendig\, um seine Interessen und Strategien nachvollziehen und sein Handeln verstehen zu können. Nur über dieses Verständnis ist es der pädagogischen Fachkraft möglich\, auf jedes Kind individuell einzugehen und es bestmöglich in seiner Entwicklung und Selbstbildung zu fördern. Im Dialog mit dem Kind – und mit den Familien – wird das Portfolio entwickelt. \nInhalte des Seminars:\n• Warum ist Portfolioarbeit so wichtig?\n• Was ist ein Portfolio?\n• Wie ist ein Portfolio idealerweise aufgebaut?\n• Konkrete Umsetzung der Portfolioarbeit in der Kita \nIhre Dozentin: Brigitte Holz-Schöttler – Kitaleiterin\, Bildungsreferentin\, Entwicklungspsychologische Beraterin (EPB)\, Positive Familienberaterin (PPB)\, Sozialmanager (TÜV)\, Qualitätsexpertin für soziale Einrichtungen\, Vorsitzende des Kindergartenmuseums NRW \nZielgruppe: Pädagogische Fachkräfte aus Kita und Tagespflege sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Führungsidentität kommunaler Führungskräfte - Handlungsleitfaden für die Entwicklung eines stimmigen Führungsverhaltens -
DESCRIPTION:Führungskräfte werden mit widersprüchlichen Erwartungen und neuen Rollen konfrontiert. Für sie gilt es eine gute Balance zu finden\, um auf unterschiedliche Erwartungen kompetent reagieren zu können. Diese Führungsfähigkeiten sind nicht angeboren\, kein Chef ist `born to made`. Für Führungskräfte bedeutet dies\, sich wesentliche Teile Ihres Führungsverständnisses selbst zu erarbeiten. Auch stellen sich Fragen zur eigenen Führungsidentität: Wie bin ich als Führungsperson und wie sehen mich die anderen? Welches Verständnis habe ich selbst von meiner Rolle als Chef`? Was sehen die anderen in mir? Bin ich für mich und die anderen eigentlich authentisch?\nWie Sie diese und weitere Fragen Ihrer ureigenen Führungsidentität klären können\, um kreativ und entschlossen Ihre Führungsaufgabe meistern zu können\, erleben Sie in diesem Seminar. In ihrem persönlichen Handlungsleitfaden erhalten Sie wichtige Hinweise\, wie Sie Ihre persönliche Führungsstrategie bewusst und authentisch gestalten können. \nInhalte:\n1. Führungsgrundlagen\n– Führung\n– Anforderungen an Führungskräfte\n– Anforderungen und Kompetenzfelder\n2. Prozess der Identitätskonstruktion\n– Innensicht / Außensicht\n– Rahmenbedingungen\n– Ressourcenerweiterung\n3. Etablierung einer individuellen Führungsidentität \nIhr Trainer: Dr.jur. Eyk Ueberschär\, Rechtsanwalt\, Zertifizierter Mediator\, ehedem jur. Referent einer Kommunalverwaltung // Academic Lecturer IU Internationale Hochschule u.a. für empirische-wiss. Psychologie\, Konfliktmanagement und Mediation // Fachbuchautor // bundesweit tätig \nZielgruppe: Leitungskräfte in Führungsverantwortung\, Team-\, Gruppenleitungen\, Amts- und Behördenleitungen \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Meilensteine der kindlichen Entwicklung
DESCRIPTION:Eltern und Fachkräfte fragen sich regelmäßig – spätestens vor dem nächsten Entwicklungsgespräch – was muss das Kind in einem bestimmten Alter können? Was ist eine regelgerechte Entwicklung? Eine Studie aus der Schweiz hat 1.000 Kinder untersucht und über mehrere Jahrzehnte begleitet. Ein zentrales Ergebnis ist\, dass eine große Spannbreite von Entwicklungsmerkmalen bei Kindern existiert und dass Meilensteine der Entwicklung nicht zeitgleich erreicht werden: Während das eine Kind schon mit 9 Monaten seine ersten Schritte macht\, startet das andere Kind erst mit 18 Monaten. Das eine Kind spricht mit 2 Jahren in langen Sätzen\, das andere erst mit 4 Jahren. In beiden Fällen aber handelt es sich um „normale“ Entwicklungspfade. In dieser Fortbildung lernen sie diese Entwicklungsunterschiede kennen und lernen\njedem Kind sein Tempo und seinen Weg zuzugestehen. Sie werden zudem in der Lage sein\, eine entwicklungsförderliche Umgebung zu gestalten\, damit jedes Kind seine Anlagen ausbilden kann. \nInhalte des Seminars:\n• Entwicklungstempo und Entwicklungsprofil\n• Bedeutung von Anlage und Umwelt\n• Zeitfenster der Lernbereitschaft\n• Die Kraft der Aufholentwicklung\n• Intraindividuelle Entwicklung\n• Interindividuelle Variabilität (in der Kindergruppe)\n• Beobachtungsbögen kompakt und effektiv \nIhre Dozentin: Maria Zens –  Dipl. Heilpädagogin\, Dipl. Sozialarbeiterin\, Entspannungspädagogin und tätig in der Aus- und Weiterbildung von ErzieherInnen. Sie hat jahrelange Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen. \nZielgruppe: Pädagogische Fachkräfte\, ErzieherInnen\, SozialpädagogInnen\, KindheitspädagogInnen\, OGS-Mitarbeitende sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Bauabzugsteuer - Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§§ 48 bis 48d EStG) – in der kommunalen Praxis
DESCRIPTION:Vor über 20 Jahren wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Weitere Anwendungsfragen sind in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juli 2022 geregelt (veröffentlicht im Bundesteuerblatt 2022 I S. 1229 ff.). Bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen im Inland\, dazu gehört auch die juristische Person des öffentlichen Rechts\, haben einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung für Rechnungen des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen\, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt. Soweit ganz einfach\, aber der Teufel liegt bekanntlich in Detail. Dem soll dieses Web-Seminar Rechnung tragen und die Grundzüge\, Fallstricke und zu beachtendes durch den Leistungsempfänger insbesondere als juristische Person des öffentlichen Rechts erläutern. \nInhalte des Seminars:\n➢ Rechtsgrundlage\n➢ Verpflichtung zum Steuerabzug\n– Begriff Bauleistung\, Abzugsverpflichteter\, Leistender\n➢ Kein Steuerabzug\n– Bagatellregelung\, Freistellungsbescheid\, Handhabung des Freistellungsbescheids\n➢ Einbehaltung\, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrages\n➢ Abrechnung mit den Leistenden\n➢ Haftung – verschuldensunabhängig\n➢ Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung – Auswirkung\n➢ Praktische Fragen – Zuständigkeit \nZielgruppe: Mitarbeitende der Kommunalverwaltungen die mit der Vergabe von Bauleistungen (nicht nur Bauamt) zu tun haben und Zahlungen an Bauunternehmen anweisen sowie diejenigen\, die mit diesem Bereich tangierend tätig sind\, z.B. Kämmerei\, Kasse\, Rechnungsprüfungsamt und alle anderen die mit Bauleistungen/-vergabe zu tun haben. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Erkennen und Erfassen der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte - Künstlersozialabgabepflicht
DESCRIPTION:Die Beachtung der Künstlersozialabgabe ist nach wie vor eine wenig akzeptierte Notwendigkeit. Denoch können viele von dieser gesetzlich geregelten Pflichtabgabe betroffen sein. Zum Einen ist die Erfassung Pflicht und zum Anderen notwendig\, um prüfen zu können\, ob eine Abgabepflicht für den eigenen Verein oder das eigene Unternehmen besteht. Wenn feststeht\, ob es sich bei der Leistung um eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit handelt\, fällt die Unterscheidung leicht. \nAbend 1: Künstlersozialabgabe – Warum?   – 20. Januar 2027 \n\nEs handelt sich um eine Abgabe kraft Gesetzes\, bei der die Unternehmen (sowie Vereine u.a.) selbstständig prüfen müssen\, ob sie zahlungspflichtig sind.\nAn wen und wie viel muss gezahlt werden\nGestaltungs- und Hinweistipps\nNachzahlung und Bußgeld (bis zu 50.000\,00€)\n\nAbend 2: Gesetzliche Erfassungspflicht   – 10. Februar 2027 \n\nUnternehmen müssen Aufzeichnungen führen\nErkennen und Kennzeichnen\nDokumentieren – eine einfache Lösung (etwas aufwändig bei Unternehmensgliederungen\, aber lösbar)\nAuswerten – keine Zahlung\nZahlungspflicht – Meldepflicht\n\nSie erhalten praktische Anregungen\, umfangreiches Infomaterial\, Beispiele\, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps\, wo welche Informationen zu finden sind \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, seit über zwei Jahrzehnten als Dozent u.a. für diesen Bereich tätig \nZielgruppe: Alle Interessenten an diesem Thema\, Mitarbeitende\, die es umsetzen müssen\, Ehrenamtler\, die es kennen müssen \nKosten: 59\,00€ für beide Module \nDie Module können auch einzeln gebucht werden für 49\,00€ \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Auskunfts- und Informationsrechte und praktische Möglichkeiten im  Verwaltungsvollstreckungsverfahren – Vollstreckungsmöglichkeiten finden
DESCRIPTION:Dieses Web-Seminar widmet sich den Möglichkeiten für Auskünfte und Informationen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren\, den gesetzlichen Grundlagen\, den Möglichkeiten und Zufällen\, um effektiver zu vollstrecken. Gerade im Verwaltungsvollstreckungsverfahren hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen geschaffen und diese in das VwVG des Landes eingebettet. Allerdings haben noch nicht alle Länder entsprechende Anpassungen vorgenommen. Wir möchten in\ndiesem Zusammenhang\, die bundesgesetzlichen Regelungen darstellen\, ebenso landesrechtliche Regelungen beleuchten und hoffen auf einen intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden. \nFolgende Inhalte sollen besprochen und dargestellt werden:\n• Allgemeine Auskunfts- und Informationsrechte nach VwVfG\, AO\, Art./§ … KAG i.V.m. § … AO\,\n– Vermögensauskunft\n– Informationsbeschaffung\, BZSt\, KBA\, DRV\, ..\n• Besondere Möglichkeiten nach Maßgabe des LandesVwVG\n– Möglichkeiten\n– Auskunftspflichtige\n– Auskunftsersuchen\n– Ergebnisse\n– Kosten – auch so was gibt es\n• Informationsbeschaffung verwaltungsintern\, z.B. § 24 BauGB – was sagt der Datenschutz\n• Zufälle\n• Antrag nach § 888 ZPO\n– Zwangsgeld\, ersatzweise Zwangshaft\n• Muster von Auskunftsersuchen als Beispiele\n• Beispiele und Erfahrungen \nZielgruppe: Mitarbeitende im Bereich der Vollstreckung\, Innen- und Außendienst und weitere an diesem Thema Interessierte \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) – richtig ausfüllen  und die entsprechenden Voraussetzungen beachten
DESCRIPTION:Zuwendungen in Form von Spenden (Geld- Sach- Aufwands-\, Rück-\, Anlassspenden\, …) spielen nach wie vor eine große\, z.T. zunehmende Rolle\, um verschiedene kommunale Aufgaben\, Einrichtungen uvam. zu realisieren. Zuwendungen Privater werden immer wichtiger. Spenden müssen immer angenommen werden\, einige Länder haben dazu extra kommunalrechtliche Regelungen geschaffen. Nichts desto trotz\, ist es für Gebende (Spendende\, Zuwendende) immer wichtig ihre Spende\, am liebsten immer mit einer förmlichen Zuwendungsbestätigung / Spendenquittung schnell bestätigt zu bekommen\, obwohl das bei Geldspenden (max. 300 EURO) gar nicht immer notwendig ist. Aber es war halt schon immer so\, und die Akzeptanz von Änderungen braucht seine Zeit. Wichtig ist aber\, dass für die Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) und deren Inhalt genaue Formalien eingehalten werden müssen. Diese sollen in unserem Web-Seminar genaustens besprochen werden. Nur dadurch kann eine mögliche Haftung vermieden werden. \nInhalt des Seminars:\n• Der (steuerrechtliche) rechtliche Hintergrund der Zuwendungsbestätigung gem. BMF-Schreiben (BMF v. 07.11.2013 – IV C 4 – S 2223/07/0018: 005 BStBl 2013 I S. 1333)\, verbindliche Muster für Geld-\, Sach-\, Sammelbestätigung\n– Verbindliche Muster\, Gestaltungsfreiheiten begrenzt\, Spende für was und wie verwendet\, Festlegungen zu Schreibweise\, Besonderheiten Sachspenden\, Erstattung von Aufwendungen\, Haftung\, Weiterleitung oder Mittelweitergabe i.S.d. §§ 58 ff\,\n• Die Kleinspendenregelung (§ 50 EStDVO) – was ist zu beachten und zu kommunizieren\n• Beachtung der Kommunalrechtlichen Regelungen zu Spenden … im jeweiligen Bundesland\n• Voraussetzung für die Ausstellung – Spendenannahme durch Befugte – Feststellung des Spendenzwecks\n• Wo lauern die Fallstricke und Haftung (Ausstellerhaftung) kann drohen.\n• Notweniger Inhalt und Darstellungsmöglichkeiten. Beispielhaft werden wir die einzelnen Zuwendungsbestätigung (Geld-\, Sach- u. Sammelbestätigung) durchgehen und ausfüllen.\n• Ausstellerhaftung – unbedingt vermeiden. Was kann darauf hinweisen? Wer haftet?\n• Fragen der Teilnehmenden \nIhr Dozent: Lutz Weber – Geschäftsführer \nZielgruppe: Mitarbeitende zu deren Aufgaben es gehört Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen und alle Weiteren am Thema Interessierten\n \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/zuwendungsbestaetigungen-spendenquittungen-richtig-ausfuellen-und-die-entsprechenden-voraussetzungen-beachten-2/
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SUMMARY:Der Künstlersozialabgabesatz liegt 2026 bei 4\,9 % - wird in "allen" Bereichen an diese gesetzliche Regelung gedacht und wie erfolgt die Erfassung - Notwendigkeit und Praxis?
DESCRIPTION:Die Künstlersozialabgabe\, ist eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe\, die auch von sehr vielen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (Kreisen\, Städten\, Gemeinden\, Verbänden\, …) zu beachten ist. Durch die Umsetzung der Regelungen des KSVK – Erfassungspflicht gem. § 28 KSVG\, ist es notwendig alle an Künstler und/oder Publizisten gezahlte Entgelte fortlaufend aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung muss m.E. nach dezentral\, in jedem Amt oder Einrichtung\, erfolgen und zur Jahresmeldung zusammengeführt werden. Wie verschiedene Organisationsmöglichkeiten dazu möglich sind und was zu den Aufzeichnungsplichten gehört\, soll dieses Web-Input-Seminar aufzeigen. \nInhalte des Seminars:\n➢ Der zur Führung verpflichtende Personenkreis\n➢ Die Führung der Aufzeichnungen (Möglichkeiten) in eine juristische Person des öffentlichen Rechts\n– Warum dezentrale Notwendigkeit\n– Aufzeichnungsumfang\, Erkennen der Aufzeichnungsnotwendigkeit\, einfacher Vermerk auf der Basisrechnung\n– Möglichkeiten der Aufzeichnungen\n Rechnungserfassung und -weitergaben\n Listenerfassung dezentral\n Buchhaltäre Erfassung – tagfertig\n– Trotzdem ist das Erkennen der künstlerisch/publizistischen Leistung oder Werk notwendig\n➢ Erfassungsnotwendigkeit auch zum Erkennen ob ggf. „nicht nur gelegentlich“ gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr.2\nKSVG vorliegt und keine KSA gezahlt werden müsste\n➢ Beispielhafte Vorstellung von Möglichkeiten\n➢ Vorschläge zu verwaltungsintern Information \nIhr Dozent: Lutz Weber\, Jurist\, seit 30 Jahren Dozent für dieses Thema \nZielgruppe: Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen\, insbesondere in der Personalverwaltung\, der Finanzverwaltung und alle Weiteren\, die mit diesem Thema befasst sind oder sich befassen müssen sowie weitere an diesem Thema Interessierte\, auch für Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen geeignet. Mitarbeitende zu deren Aufgaben die Erfassung gehört. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Was ist notwendig zur Annahme von Spenden in Städten\, Gemeinden\, Landkreisen … – praktische Hinweise
DESCRIPTION:Aktivitäten zur Beschaffung / Einwerbung von Spenden (Geld-/Sachspenden) unter Beachtung der zuwendungsbegünstigten Zwecke (§§ 52\,53\,54 AO) sind in den Kommunen vielfältig vorhanden. In diesem Sinne geht es auch darum ggf. neue Wege zu begehen\, z.B. QR-Code\, Spendenkassen oder -boxen\, online u.a.m. Sind dann diese Spenden avisiert (in Aussicht gestellt) oder auch schon da (!)\, müssen sie nun angenommen werden – jede Spende muss vom Empfänger angenommen werden. In einigen Ländern haben wir dazu kommunal- und/oder haushaltsrechtlich zu beachtende Vorschriften. In wenigen Ländern gibt es dazu keine\, also gelten die eigenen Regelungen\, welche zu beachten sind.\nDieses Web-Seminar soll Ihnen dazu handlungsorientierte Anregungen und Hinweise geben. \nDarum geht es:\n• Gesetzliche und verwaltungsinterne Regelungen – eine Übersicht\n• Spende avisiert / kommt / ist da – Was nun?\n• Wer darf annehmen? Leitende/Mitarbeitende Verwaltung/ Bürgermeister*innen\, ein Ausschuss oder Gremium (Rat\, StVV\, GV\, u.a.\, …)?\n• Annahme per Abzeichnung\, Beschluss – was ist mindestens notwendig?\n• Gut gemeinte Beschlussinhalte können Haftungspotential bilden\n• Kurz und korrekt\n• Besonderheit Mittelweitergabe gem. §§ 58 AO\n• Was sollte man oder muss man wissen\, was ist zu beachten?\n• Warum ist ein verwaltungsinternes Formularwesen sinnvoll und wichtig – dazu einige Beispiele\n• Das Annahmeverfahren\, Vorbereitung (Beschluss) – Annahmeakt – Nachbereitung\n• Spendenannahme zum Jahresende – Was bedeutet das für die Praxis\n• Fragen\, Austausch …\nGern können Sie eigene Formalien vorstellen. \nZielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeitende der Verwaltungen / Vereine\, die in ihrem Arbeitsfeld diese Aufgaben bearbeiten\, Leitungen und Mitarbeitende des Finanzbereiches\, des Sitzungsdienstes sowie Mitarbeitende aller Bereiche / Einrichtungen\, die Spendenvorgänge bearbeiten. Selbstverständlich alle Weiteren an diesem Thema Interessierten \nJetzt anmelden
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SUMMARY:Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden
DESCRIPTION:Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen\, gut für die Kreativwirtschaft\, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit ab 2026\, es greift ein erhöhter Freibetrag\, i.H.v. 1.000\,00 € (vergl. § 24 KSVG)\, bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch publizistische Leistungen und Werke keine Abgabenpflicht\, sofern ich nicht typischer Verwerter bin. Das bedeutet auch\, dass diese Leistungen durch Verwerter erfasst werden und bis zum 31.03.2026 die Meldung an die KSA erfolgen muss. Der Abgabesatz liegt in diesem Jahr bei 4\,9 % und im kommenden Jahr bei ?? %. Was ist zu beachten\, welche Pflichten sind zu erfüllen und welche Organisationsschritte sind innerhalb der Verwaltung zu gehen? Wir wollen uns in dem Seminar mit den zuvor genannten Bereichen befassen und diese praxisnah und verständlich darstellen. \n Erfassungs- und Meldepflichten nach KSVG\n• Abgabepflichtige Leistungen – eine Übersicht\n• Beispiele\, Beachtung in allen Ämtern/Einrichtungen …\, Warum ist die dezentrale Erfassung so wichtig?\n• Fiktiver Erfassungsprozess einer Verwaltung – Musterstadt von der Erfassung bis zur Zusammenführung\n• Methoden und Möglichkeiten der Erfassung (Listen\, Buchwerk\, usw.)\, auch an die Zukunft gedacht\n• Bußgeld bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung\n• Nachzahlungen\, Säumniszuschläge\n• Fragen und Probleme\n• Hinweise für künftige Erfassungen\, z.B. Erhöhung des abgabefreien Betrages ab 2026 auf 1.000\,00 €\, wenn keine typische Verwerter-Eigenschaft vorliegt.\nSie erhalten sehr viele praktische Anregungen\, dutzende Seiten an Informationsmaterial\, Beispiele\, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps… \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, seit über 20 Jahren als Dozent in diesem Bereich tätig \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/erfassung-der-kuenstlersozialabgabepflichtigen-entgelte-und-deren-meldung-an-die-kuenstlersozialkasse-moeglichkeiten-und-methoden-4/
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SUMMARY:Mitarbeiter*in krank - Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
DESCRIPTION:Das Seminar beschäftigt sich mit dem Umgang sowie den Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Fall von Krankheit / Arbeitsunfähigkeit. \nInhalte des Seminars:\n• Arbeitsunfähigkeit\, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Beweiswert dieser\n• Melde- und Vorlagepflicht\n• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Erst- und Folgeerkrankung) sowie Kündigung des Arbeitnehmers\n• Krankengeldanspruch\n• Krankheit und Urlaub\n• Dauerhaft kranke Mitarbeitende und die verhaltens- und personenbedingte Kündigung (Schwerbehinderte und Beteiligung der Behörden)\n• Androhung einer Arbeitsunfähigkeit\n• Arbeitsunfähigkeit und Nebenjob\n• Aktuelle Rechtsprechung \nIhr Dozent: Dr. jur. Eyk Ueberschär – Rechtsanwalt\, ehem. Syndikusanwalt und juristischer Referent einer Kommunalverwaltung\, ehem. Hochschuldozent u.a. Arbeitsrecht und BGB\, Lehrbeauftragter an Universitäten und Fachhochschulen\, reicher Erfahrungsschatz aus Tätigkeiten in Kommunal-\, Bundes- und Landtagsverwaltungen\, Fachbuchautor\, erfahrener und langjähriger Dozent \nZielgruppe: Führungskräfte aus Einrichtungen und kommunalen Verwaltungen\, Leitende von kommunalen Einrichtungen\, Mitarbeitende aus Personalämtern\, Mitglieder aus Personalräten sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen. \nHinweis: Preis inkl. der gesetzl. MwSt.
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SUMMARY:Weniger Bürokratie- und Zeitaufwand bei Zuwendungen (Spenden) - So nutzen Sie die Kleinspendenregelung richtig
DESCRIPTION:Die Kleinspendenregelung des § 50 Abs. 4 EStDV schafft die Möglichkeit\, auf die Ausstellung einer formellen Zuwendungsbestätigung unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten. Das spart den Gemeinden und Einrichtungen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Aber immer noch ist zu verzeichnen\, dass die Spendenden auf ihre formelle Zuwendungsbestätigung beharren. Demnach ist immer noch die Aufgabe zu erfüllen „Wie bringe ich den Spendenden diese Möglichkeit bei?“. Hier heißt es „steter Tropfen höhlt den Stein“. Dieses Web-Input-Seminar soll auf die notwendigen Voraussetzungen hinweisen und Möglichkeiten darstellen\, wie hier Schritt-für-Schritt Aufwand gesenkt werden kann\, ohne auf die Spende zu verzichten.\nTrotzdem muss an einiges gedacht werden\, insbesondere ist auch diese Spende anzunehmen. \nInhalte des Impulsseminars:\n➢ Kommunen und Vereine als Spendenempfänger\n➢ Steuerliche Geltendmachung von Spenden gem. § 10b EstG\, § 9 KSt\, § 9 GewStG\n➢ Voraussetzungen für die Geltendmachung § 50 EStDV\n➢ Aktuelles zur Kleinspendenregelung\na) Katastrophenfälle\nb) ZUWENDUNGEN BIS 300\,00 € – Juristische Person des öffentlichen Rechts\, Vereine\, Parteien\nc) Notwendige Pflichtangaben sichern\n➢ Schaffung von Voraussetzungen in der eigenen Verwaltung\, der Einrichtung u.a. z.B. Hinweise im Internet\, Abrufmöglichkeiten für Spender\, Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende\, z.B. Inhalt eines Bareinzahlungsbeleges u.a. Beispiele\n➢ Wie sagen wir es den Spendenden? – Praxisbeispiele \nZielgruppe: Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen\, kirchlichen Einrichtungen\, Schulverwaltungen und Förder-\nvereinen\, Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft\, Vorstände und Kassenwarte von Verei-\nnen\, Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Was ist bei der Ausstellung von Spendenquittungen (richtigen Zuwendungsbestätigungen) zu beachten?
DESCRIPTION:kostenfreies Web-Seminar \nAuch wir\, wie alle Vereine\, bemühen uns um Spenden. Der Spender möchte dann immer (?) eine Spendenquittung\, oder wie es heute heißt\, eine Zuwendungs-bestätigung. Für die Ausstellung sind aber einige Voraussetzungen zu beachten\, die dieses Web-Seminar\, mit folgendem Inhalt vermittelt: \n• Der (steuerrechtliche) rechtliche Hintergrund der Zuwendungsbestätigung gem. BMF-Schreiben (BMF v. 07.11.2013 – IV C 4 – S 2223/07/0018: 005 BStBl 2013 I S. 1333)\, verbindliche Muster für Geld-\, Sach-\, Sammelbestätigung\, diese gelten seit dem 01.01.2015\n• Die Kleinspendenregelung nutzen (§ 50 EStDVO) – was ist zu beachten und zu kommunizieren\n• Voraussetzung – Spendenannahme durch Befugte – Feststellung des Spendenzwecks im Gleichklang mit dem/n zu erkannten Vereinszweck/en durch den Feststellungsbescheid und Freistellungsbescheid\n• Was ist wichtig und beachtenswert? Welche Daten\, Inhalte\, werden benötigt und wie dargestellt.\n• Wo lauern die Fallstricke und Haftung (Ausstellerhaftung) kann drohen.\n• Notweniger Inhalt und Darstellungsmöglichkeiten. Beispielhaft werden wir die einzelnen Zuwendungsbestätigung durchgehen und ausfüllen.\n• Ausstellerhaftung – unbedingt vermeiden. Was kann darauf hinweisen? Wer haftet?\n• Welche Rolle spielt das Zuwendungsregister \nWer möchte\, kann vorab\, bis spätestens zwei Wochen vor dem Web-Seminar Themenvorschläge machen und im Anschluss können individuelle Fragen im Chat oder Online-Meeting besprochen werden.\nBitte denken Sie an das BMF Schreiben vom 07.11.2013\, können sie auch gerne von uns bekommen. \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, langjähriger Dozent \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Tiergestützt - von Achatschnecke über Huhn und Hund bis hin zum Zwergkaninchen
DESCRIPTION:Arbeit mit Tieren in Kita und Schule – Modetrend oder nachhaltige Bildung? \nHabt ihr auch Tiere in eurer Einrichtung? – Diese Frage hört man mittlerweile immer öfter. Doch ist das gerade ein Trend oder versteckt sich dahinter eine sinnvolle Entwicklung? Diesen Fragen gehen wir gemeinsam nach. \nInhalte des Seminars:\n• Wissenschaftliche Studien zu Vor- und Nachteilen Tiergestützter Pädagogik\n• Rechtlicher Rahmen – Was muss die Einrichtung beachten?\n• Entwicklung der letzten Jahre\n• Möglichkeiten der Tiergestützten Pädagogik\n• Praxisbeispiele \nIhre Dozentin: Heike Weber – Geschäftsführerin der Sozialen Initiative Camburg e.V.\, Juristin\, Mediatorin\, ADHS-Beraterin\, ADHS-Trainerin\, Elternberaterin und ausgebildete Fachkraft für tiergestützte Intervention mit Schwerpunkt Hund \nZielgruppe: Mitarbeitende und Leitungen aus Kinder- und Jugendeinrichtungen\, Schulsozialarbeiter*innen\, Lehrer*innen\, pädagogische Fachkräfte sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Sponsoringmöglichkeiten und -notwendigkeiten in Städten\, Gemeinden\, ... und deren Einrichtungen
DESCRIPTION:Eins ist für (fast) alle Kommunen gleich zu bewerten – Es fehlt vielfach das nötige Geld und ggf. andere Mittel\, um kommunale Projekte\, vor allem im Bereich der freiwilligen Aufgaben\, umzusetzen. Sicher ist die dargestellte Möglichkeit kein Allheilmittel\, kann aber durchaus ergänzend wirken und sollte umfassender genutzt werden. Gerade bei Spenden für Feste und Freizeitbetätigung ist kein zuwendungsbegünstigter Zweck gegeben und Spendenquittungen dürfen nicht aus-gestellt werden. Hier gab es leider auch schon Haftungsinanspruchnahmen von Kommunen durch das Finanzamt. Aber nicht nur hier gibt es die Möglichkeit des Sponsorings\, sondern Gutes tun und darüber reden\, geht auch in vielen anderen Bereichen – nicht sofort – sollte aber entwickelt werden. \nVorgesehener Inhalt:\n• Übersicht der Zuwendungsmöglichkeiten\n• Sponsoring – Begriff\, ist nur eine Zuwendungsmöglichkeit\, kann aber mehr genutzt werden;\n• Verdeutlichung von Sponsoringhintergründen und Möglichkeiten einer Kommune\n• Rechtliche Rahmenbedingungen\, interne Regelungen\, …\n• Möglichkeiten in Kommunen – Betrachtung von Projekten\, Festen\, Einrichtungen\, …\n• Aktives und passives Sponsoring; Leistung und Gegenleistung\n• Sponsoringkonzepte entwickeln – Beispiele – Vergleich mit Werbeaufwendungen\no Inhaltsmöglichkeiten\, Was können wir leisten und erreichen?\no Das Konzept den Sponsoren nahebringen – wir zeigen Wege und ein Muster\n• Sponsorensuche\, finden und binden\n• Sponsoringvertrag\, Anpassen an den Sponsor\, Sponsoringrechnung\, inkl. Muster\n• Raum für Fragen\, Erfahrungen\, Anregungen u.v.a.m. \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, Dozent des BWSIC und seit vielen Jahren mit diesem Thema befasst. \nZielgruppe: Führungskräfte der Finanzverwaltung und Einrichtungen\, die sich mit diesem Thema befassen. Mitarbeitende\, die sich mit Zuwendungen beschäftigen\, die ggf. Löcher im eigenen Budget stopfen und Sponsoring näher kennenlernen möchten und alle weiteren an diesem Thema Interessierten.\nGern auch bei Ihnen vor Ort oder Online. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Weisungsrecht in der Kita... - immer ein Thema
DESCRIPTION:Die üblichen Tätigkeiten einer Erzieherin und eines Erziehers wie erziehen\, bilden\, betreuen\, beobachten und analysieren des Beobachteten\, planen und organisieren von pädagogischen Angeboten sowie das Dokumentieren von Bildungsprozessen sind standardmäßig in Arbeitsverträgen beschrieben. \nÜber diese Punkte wird es auch selten Uneinigkeit geben. Schwierig wird es dann\, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten\, Orte oder Zeiten der Arbeitsleistung verlangt\, die so nicht vereinbart waren. \nWer darf also was und wann bestimmen? Der Elternbeirat oder die Kita-Leitung die Kleidung? Der Träger den Dienstplan? Darf „Duzen“ verboten werden? Alle diese Fragen lassen sich zumeist mit einem Blick in den Arbeitsvertrag von Erziehern in Kita\, Kindergarten oder Hort eben nicht beantworten. Daher gibt es das gesetzlich verankerte Weisungsrecht – häufig auch Direktionsrecht genannt. Weil das Arbeitsrecht selbst nach wie vor nicht einheitlich geregelt\, bestehen erhebliche Unsicherheiten bei der Anwendung des Direktionsrechts. \nDieses befindet sich an eher überraschender Stelle – nämlich in der Gewerbeordnung und dort in § 106 GewO. Wie es umgesetzt wird und welche Grenzen greifen\, zeigt dieses Web-Seminar in anschaulicher und verständlicher Art und Weise. \nIhr Dozent: Dr. jur. Eyk Ueberschär – Rechtsanwalt\, Mediator\, Lehrbeauftragter und Ausbilder für Mediation\, Fachbuchautor\, sehr erfahrener\, bundesweittätiger Dozent \nZielgruppe: Mitarbeiter*innen in der Kinderbetreuung und Trägern der Kindebetreuung sowie alle Interessierten \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Spenden und andere Zuwendungsmöglichkeiten für Kitas\, Schulen\, ...
DESCRIPTION:Wissenswertes zu Spenden                                                          NEU: Onlinespenden und QR-Code\n• Spendenarten\no Geldspenden\no Sachspenden\no Aufwands-/Rückspenden\no Anlassspenden\no Spendenkassen\n• Mögliches\, zu Beachtendes und Stolperfallen\, z.B. Aufwandsspende\, Beschreibung und Bewertung Sachspenden\, MwSt.- Aufschlag aus Betriebsvermögen\, zeitnahe Verwendung\, Kleinspendenregelung bei Geldspenden\, Spendenkassen\, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)\n• Weiteres: Zusammenarbeit mit dem Förderverein\, Spendenaktionen\, Spendenmotive\, Spenderwille\, Spendenpyramide\, Formularwesen\, Informationen ….\no Crowdfunding\, Tombolas\, Gutscheine u.a.\n• Schon mal an Bußgelder u.a. Möglichkeiten gedacht? Anregungen und Erfahrungen\n• Nutzung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale spart Sozialabgaben\n• Akquise und Ideen zur Erreichung und Bindung von potenziellen Spendern/Gebenden\n\nIhr Dozent: Geschäftsführung der Bildungswerkstatt \nZielgruppe: Leiter*innen und Erzieher*innen von Kitas\, Schulen\, Horten\, Mittagsbetreuung\, Jugendeinrichtungen\, Mitarbeiter*innen von Trägern\, Verantwortliche oder Personalleiter*innen – auch für Vereine und deren Vorstände geeignet \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Künstlersozialabgabe - immer ein aktuelles Thema
DESCRIPTION:In der Infoschrift der Künstlersozialkasse „Abgabepflicht der Städte\, Landkreise\, Gemeinden …“ heißt es\, dass diese in vielfältiger Hinsicht von den Regelungen des KSVG betroffen sind. Sie sind fast immer Verwerter von abgabepflichtigen Werken und Leistungen. Hinzukommt\, abgabepflichtig ist die juristische Person des öffentlichen Rechts\, aber entstehen können diese abgabepflichtigen Leistungen in jedem Amt und jeder Einrichtung. Ergo\, es muss dezentral beachtet werden\, ob und in welchem Umfang die Leistung abgabepflichtig ist\, Entgelte gestaltbar sind und anderes mehr.\n2026 sinkt der Abgabesatz leicht auf 4\,9 %. \nDieses Web-Seminar soll dazu eine Übersicht geben.\n❖ Künstlersozialabgabepflicht der Städte\, Gemeinden\, Landkreise\, Verbände\, Stadt-/ Gemeindewerke… Woraus ergibt sich diese? Warum diese Vielfältigkeit – es gibt so theoretisch keinen Bereich\, in dem Sie nicht anzutreffen wäre. (Hintergründe\, gesetzliche Grundlagen\, wichtige KSA-Informationen\, Erkennen\, Praktische Beispiele aus der Verwaltung\, Künstlerbegriff …)\n❖ Für was ist wie viel zu zahlen\, was und wer ist abgabepflichtig und abgabefrei\, Berechnungsbeispiele\, Gestaltungsmöglichkeiten\, …\n❖ Erfassungs- und Meldepflichten nach KSVG; Fiktiver Erfassungsprozess einer Beispiel-Verwaltung\, Methoden und Möglichkeiten der Erfassung\n❖ Bußgelder bis 50.000 € drohen\, Nachzahlungen und Säumniszuschläge\n❖ …\nSie erhalten viele praktische Anregungen\, viel Informationsmaterial und wo Sie es finden\, Beispiele\, Übersichten\, Erfassungsempfehlungen mit Hinweisen und Tipps auf CD oder Stick (z.B. über 400 Tätigkeitsbeschreibungen\, beschriebener Künstlerkatalog\, Beispiele\, …). \nZielgruppe: MitarbeiterInnen die in ihren Bereichen und Einrichtungen\, Leistungen und Aufträge vergeben sowie Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen\, LeiterInnen sowie auch MitarbeiterInnen und alle die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen – LeiterInnen von Behörden und Einrichtungen\, Personal- und HauptamtsleiterInnen\, Kämmerer/Kämmerinnen – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet. \nTop Inhouse Thema – fragen Sie nach. Gern erstellen wir ein auf Ihre Belange zugeschnittenes Angebot ab 850\,00 € zzgl. Reisekosten (auch online möglich). \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
URL:https://sozialeinitiative-camburg.de/event/kuenstlersozialabgabe-immer-ein-aktuelles-thema-2/
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