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SUMMARY:Erkennen und Erfassen der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte - Künstlersozialabgabepflicht
DESCRIPTION:Die Beachtung der Künstlersozialabgabe ist nach wie vor eine wenig akzeptierte Notwendigkeit. Denoch können viele von dieser gesetzlich geregelten Pflichtabgabe betroffen sein. Zum Einen ist die Erfassung Pflicht und zum Anderen notwendig\, um prüfen zu können\, ob eine Abgabepflicht für den eigenen Verein oder das eigene Unternehmen besteht. Wenn feststeht\, ob es sich bei der Leistung um eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit handelt\, fällt die Unterscheidung leicht. \nAbend 1: Künstlersozialabgabe – Warum?   – 20. Januar 2027 \n\nEs handelt sich um eine Abgabe kraft Gesetzes\, bei der die Unternehmen (sowie Vereine u.a.) selbstständig prüfen müssen\, ob sie zahlungspflichtig sind.\nAn wen und wie viel muss gezahlt werden\nGestaltungs- und Hinweistipps\nNachzahlung und Bußgeld (bis zu 50.000\,00€)\n\nAbend 2: Gesetzliche Erfassungspflicht   – 10. Februar 2027 \n\nUnternehmen müssen Aufzeichnungen führen\nErkennen und Kennzeichnen\nDokumentieren – eine einfache Lösung (etwas aufwändig bei Unternehmensgliederungen\, aber lösbar)\nAuswerten – keine Zahlung\nZahlungspflicht – Meldepflicht\n\nSie erhalten praktische Anregungen\, umfangreiches Infomaterial\, Beispiele\, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps\, wo welche Informationen zu finden sind \nIhr Dozent: Lutz Weber – Jurist\, seit über zwei Jahrzehnten als Dozent u.a. für diesen Bereich tätig \nZielgruppe: Alle Interessenten an diesem Thema\, Mitarbeitende\, die es umsetzen müssen\, Ehrenamtler\, die es kennen müssen \nKosten: 59\,00€ für beide Module \nDie Module können auch einzeln gebucht werden für 49\,00€ \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Auskunfts- und Informationsrechte und praktische Möglichkeiten im  Verwaltungsvollstreckungsverfahren – Vollstreckungsmöglichkeiten finden
DESCRIPTION:Dieses Web-Seminar widmet sich den Möglichkeiten für Auskünfte und Informationen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren\, den gesetzlichen Grundlagen\, den Möglichkeiten und Zufällen\, um effektiver zu vollstrecken. Gerade im Verwaltungsvollstreckungsverfahren hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen geschaffen und diese in das VwVG des Landes eingebettet. Allerdings haben noch nicht alle Länder entsprechende Anpassungen vorgenommen. Wir möchten in\ndiesem Zusammenhang\, die bundesgesetzlichen Regelungen darstellen\, ebenso landesrechtliche Regelungen beleuchten und hoffen auf einen intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden. \nFolgende Inhalte sollen besprochen und dargestellt werden:\n• Allgemeine Auskunfts- und Informationsrechte nach VwVfG\, AO\, Art./§ … KAG i.V.m. § … AO\,\n– Vermögensauskunft\n– Informationsbeschaffung\, BZSt\, KBA\, DRV\, ..\n• Besondere Möglichkeiten nach Maßgabe des LandesVwVG\n– Möglichkeiten\n– Auskunftspflichtige\n– Auskunftsersuchen\n– Ergebnisse\n– Kosten – auch so was gibt es\n• Informationsbeschaffung verwaltungsintern\, z.B. § 24 BauGB – was sagt der Datenschutz\n• Zufälle\n• Antrag nach § 888 ZPO\n– Zwangsgeld\, ersatzweise Zwangshaft\n• Muster von Auskunftsersuchen als Beispiele\n• Beispiele und Erfahrungen \nZielgruppe: Mitarbeitende im Bereich der Vollstreckung\, Innen- und Außendienst und weitere an diesem Thema Interessierte \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) – richtig ausfüllen  und die entsprechenden Voraussetzungen beachten
DESCRIPTION:Zuwendungen in Form von Spenden (Geld- Sach- Aufwands-\, Rück-\, Anlassspenden\, …) spielen nach wie vor eine große\, z.T. zunehmende Rolle\, um verschiedene kommunale Aufgaben\, Einrichtungen uvam. zu realisieren. Zuwendungen Privater werden immer wichtiger. Spenden müssen immer angenommen werden\, einige Länder haben dazu extra kommunalrechtliche Regelungen geschaffen. Nichts desto trotz\, ist es für Gebende (Spendende\, Zuwendende) immer wichtig ihre Spende\, am liebsten immer mit einer förmlichen Zuwendungsbestätigung / Spendenquittung schnell bestätigt zu bekommen\, obwohl das bei Geldspenden (max. 300 EURO) gar nicht immer notwendig ist. Aber es war halt schon immer so\, und die Akzeptanz von Änderungen braucht seine Zeit. Wichtig ist aber\, dass für die Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) und deren Inhalt genaue Formalien eingehalten werden müssen. Diese sollen in unserem Web-Seminar genaustens besprochen werden. Nur dadurch kann eine mögliche Haftung vermieden werden. \nInhalt des Seminars:\n• Der (steuerrechtliche) rechtliche Hintergrund der Zuwendungsbestätigung gem. BMF-Schreiben (BMF v. 07.11.2013 – IV C 4 – S 2223/07/0018: 005 BStBl 2013 I S. 1333)\, verbindliche Muster für Geld-\, Sach-\, Sammelbestätigung\n– Verbindliche Muster\, Gestaltungsfreiheiten begrenzt\, Spende für was und wie verwendet\, Festlegungen zu Schreibweise\, Besonderheiten Sachspenden\, Erstattung von Aufwendungen\, Haftung\, Weiterleitung oder Mittelweitergabe i.S.d. §§ 58 ff\,\n• Die Kleinspendenregelung (§ 50 EStDVO) – was ist zu beachten und zu kommunizieren\n• Beachtung der Kommunalrechtlichen Regelungen zu Spenden … im jeweiligen Bundesland\n• Voraussetzung für die Ausstellung – Spendenannahme durch Befugte – Feststellung des Spendenzwecks\n• Wo lauern die Fallstricke und Haftung (Ausstellerhaftung) kann drohen.\n• Notweniger Inhalt und Darstellungsmöglichkeiten. Beispielhaft werden wir die einzelnen Zuwendungsbestätigung (Geld-\, Sach- u. Sammelbestätigung) durchgehen und ausfüllen.\n• Ausstellerhaftung – unbedingt vermeiden. Was kann darauf hinweisen? Wer haftet?\n• Fragen der Teilnehmenden \nIhr Dozent: Lutz Weber – Geschäftsführer \nZielgruppe: Mitarbeitende zu deren Aufgaben es gehört Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen und alle Weiteren am Thema Interessierten\n \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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SUMMARY:Der Künstlersozialabgabesatz liegt 2026 bei 4\,9 % - wird in "allen" Bereichen an diese gesetzliche Regelung gedacht und wie erfolgt die Erfassung - Notwendigkeit und Praxis?
DESCRIPTION:Die Künstlersozialabgabe\, ist eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe\, die auch von sehr vielen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (Kreisen\, Städten\, Gemeinden\, Verbänden\, …) zu beachten ist. Durch die Umsetzung der Regelungen des KSVK – Erfassungspflicht gem. § 28 KSVG\, ist es notwendig alle an Künstler und/oder Publizisten gezahlte Entgelte fortlaufend aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung muss m.E. nach dezentral\, in jedem Amt oder Einrichtung\, erfolgen und zur Jahresmeldung zusammengeführt werden. Wie verschiedene Organisationsmöglichkeiten dazu möglich sind und was zu den Aufzeichnungsplichten gehört\, soll dieses Web-Input-Seminar aufzeigen. \nInhalte des Seminars:\n➢ Der zur Führung verpflichtende Personenkreis\n➢ Die Führung der Aufzeichnungen (Möglichkeiten) in eine juristische Person des öffentlichen Rechts\n– Warum dezentrale Notwendigkeit\n– Aufzeichnungsumfang\, Erkennen der Aufzeichnungsnotwendigkeit\, einfacher Vermerk auf der Basisrechnung\n– Möglichkeiten der Aufzeichnungen\n Rechnungserfassung und -weitergaben\n Listenerfassung dezentral\n Buchhaltäre Erfassung – tagfertig\n– Trotzdem ist das Erkennen der künstlerisch/publizistischen Leistung oder Werk notwendig\n➢ Erfassungsnotwendigkeit auch zum Erkennen ob ggf. „nicht nur gelegentlich“ gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr.2\nKSVG vorliegt und keine KSA gezahlt werden müsste\n➢ Beispielhafte Vorstellung von Möglichkeiten\n➢ Vorschläge zu verwaltungsintern Information \nIhr Dozent: Lutz Weber\, Jurist\, seit 30 Jahren Dozent für dieses Thema \nZielgruppe: Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen\, insbesondere in der Personalverwaltung\, der Finanzverwaltung und alle Weiteren\, die mit diesem Thema befasst sind oder sich befassen müssen sowie weitere an diesem Thema Interessierte\, auch für Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen geeignet. Mitarbeitende zu deren Aufgaben die Erfassung gehört. \nSchicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars\, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular\, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
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