Rückspende praxisnah erklärt – fit für die richtige Nutzung in der Verwaltung/Organisation
Februar 27 | 08:30 - 09:30
Kosten: 55,00 €Rückspenden sind immer eine willkommene Sache, es verzichtet jemand auf einen ihm zustehenden Geldanspruch (auch teilweise) zu Gunsten einer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Die gesetzliche Möglichkeit ergibt sich aus § 10b Abs. 3 S. 5. Diese wecken aber, immer häufiger, den argwöhnischen und misstrauischen Blick des Finanzamtes. Nun ist es wichtig, möglichst keine Fehler zu machen die in die Haftung führen können, deshalb sollten sie Folgendes wissen:
- Begriff Rückspende – was gehört dazu
- Voraussetzung für die Rückspende
- Wichtiges: Vorliegen eines Rechtsanspruches, Auftrag/Vertrag zum Tätigwerden, Verzichtserklärung schriftlich, zeitnah, die Sache mit der MwSt.
- Achtung Falle – Arbeitsstunden oder -zeit
- Haftungsproblem
- Beispiele, Möglichkeiten, Ideen, …
- Austausch
Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist, Geschäftsführer der Bildungswerkstatt
Zielgruppe: Leitende und Mitarbeitende von Verwaltungen, Organisationen, deren Einrichtungen, die diese Möglichkeit kennen möchten, um in Zeiten des Finanzdruckes etwas zu sparen. Alle an diesem Thema Interessierten
Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
