Praktische Anwendung von Aufwands-/Rückspenden – Voraussetzungen, Möglichkeiten, Umgang und Fallstricke
Als eine Aufwandsspende (auch ggf. als Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs, z.B. Werklohn, Reisekosten, Telefonkostenerstattung, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m. Dieser Anspruch...