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In den Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz bemüht man sich, wie auch anderswo um zusätzliche Geld- und/oder Sachmittel in Form von Spenden. Zu beachten ist dabei das Regelwerk der rheinlang pfälzischen Gemeindeordnung § 94 Abs. 4 und § 24 Abs. 3 GemHVO. Wer darf was? Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen sich die...
Kosten: 225,00 €
