• Praktische Umsetzung des Spendenwesens in den Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz

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    In den Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz bemüht man sich, wie auch anderswo um zusätzliche Geld- und oder Sachmittel in Form von Spenden.  Zu beachten ist dabei das Regelwerk der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung § 94 Abs. 4 und § 24 Abs. 3 GemHVO. Wer darf was? Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen sich die...

    Kosten: 135,00 €
  • Haftung bei Spenden – unmöglich? Nein!

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    Besprechung von Urteilen gegen Gemeinden, Kämmerer, Vereine u.a. Spenden sind immer willkommen und (leider) oft notwendig. Aber bei Fehlern, die die Ausstellung von Spendenquittungen (Austellerhaftung) und die Verwendung von Spenden (Verwender-/Veranlasserhaftung) können unter Umständen sehr teuer werden und auch lange als Risiko „schweben“ (bis zu 10 Jahren). Denn es kann sein, dass man Post vom...

    Kosten: 125,00 €
  • Spenden – vom Formular bis zur Haftung

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    Eine der letzten „Amtshandlungen“ einer Gemeinde, nachdem sie eine Spende bekommen hat, ist das Ausstellen einer Spendenquittung – heute Zuwendungsbestätigung. Auch, wenn es der letzte Schritt in diesem Verfahren ist, verbergen sich hier Risiken, die man kennen sollte, weil sich daraus möglicherweise ein Haftungsverfahren entwickeln kann. Die Zuwendungsbestätigung muss auf Anforderung ggf. dem Finanzamt vorgelegt...

    Kosten: 125,00 €
  • Praktisches und Rechtliches zu Aufwands-/Rückspenden nutzen Voraussetzungen, Möglichkeiten, Umgang und Fallstricke kennen und beachten

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    Als eine Aufwandsspende (auch Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs, z.B. Werklohn, Reisekosten, Telefonkostenerstattung, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m.. Vorausgesetzt, der Vertrag ist da, der Anspruch muss der Höhe nach angemessen sein, der Verzicht muss eindeutig, im Nachhinein erklärt werden, ernsthaft, freiwillig, ohne Bedingungen. Hier ist schon erkennbar,...

    Kosten: 110,00 €
  • Haftung bei Spenden – unmöglich? Nein! (Besprechung von Urteilen gegen Gemeinden, Kämmerer, Verein, …)

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    Spenden sind immer willkommen und (leider) oft notwendig. Aber bei Fehlern, die die Ausstellung von Spendenquittungen (Austellerhaftung) und die Verwendung von Spenden (Verwender-/Veranlasserhaftung) können unter Umständen sehr teuer werden und auch lange als Risiko „schweben“ (bis zu 10 Jahren). Denn es kann sein, dass man Post vom Finanzamt mit einer Anhörung zur Haftung erhält. Nun...

    Kosten: 125,00 €