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Eine der letzten „Amtshandlungen“ einer Gemeinde, nachdem sie eine Spende bekommen hat, ist das Ausstellen einer Spendenquittung – heute Zuwendungsbestätigung. Auch, wenn es der letzte Schritt in diesem Verfahren ist, verbergen sich hier Risiken, die man kennen sollte, weil sich daraus möglicherweise ein Haftungsverfahren entwickeln kann. Die Zuwendungsbestätigung muss auf Anforderung ggf. dem Finanzamt vorgelegt...
Kosten: 125,00 €
