Als eine Aufwandsspende (auch Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs, z.B. Werklohn, Reisekosten, Telefonkostenerstattung, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m.. Vorausgesetzt, der Vertrag ist da, der Anspruch muss der Höhe nach angemessen sein, der Verzicht muss eindeutig, im Nachhinein erklärt werden, ernsthaft, freiwillig, ohne Bedingungen. Hier ist schon erkennbar,...
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Spendenhaftung
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Kosten: 110,00 €
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Spenden sind immer willkommen und (leider) oft notwendig. Aber bei Fehlern, die die Ausstellung von Spendenquittungen (Austellerhaftung) und die Verwendung von Spenden (Verwender-/Veranlasserhaftung) können unter Umständen sehr teuer werden und auch lange als Risiko „schweben“ (bis zu 10 Jahren). Denn es kann sein, dass man Post vom Finanzamt mit einer Anhörung zur Haftung erhält. Nun...
Kosten: 125,00 €
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