• Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden

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    Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken, hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen, gut für die Kreativwirtschaft, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit 2025, es greift ein erhöhter Freibetrag, i.H.v. 700,00 € (vergl. § 54 KSVG), bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch pub- lizistische Leistungen und...

    Kosten: 95,00 €
  • „Künstlersozialabgabe, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele, was bedeutet das …“

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    Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. Auch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr...

    Kosten: 90,00 €
  • Kennen der abgabefreien Entgelte für die Künstlersozialabgabe und deren Gestaltungsnotwendigkeit

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    Es ist bald soweit, am 31.03. eines jeden Jahres ist die Meldung der Abgabepflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse fällig (vergl. § 27 KSVG), auch in diesem Jahr. Ein uns bekannt gewordenes Beispiel eines Verwerters zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, dass die Rechnung der Leistungserbringer sehr eindeutig erfolgt und dass ggf. auch durch den...

    Kosten: 99,00 €
  • Die Künstlersozialabgabe – deren Beachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas, Horte u.ä.

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    Bildung und Betreuung unserer Kinder steht in den Einrichtungen im Vordergrund, dazu werden auch hin und wieder Leistungen von Künstlern genutzt. Hier ist es wichtig zu wissen, dass dabei die Abgabepflicht nach dem KSVG greift (eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe) die derzeitige Höhe beträgt 5,0 % 2025 und 4,9 % 2026. Wird die Website gestaltet, das...

    Kosten: 99,00 €
  • Einen Tag zur „Künstlersozialabgabepflicht der Städte, Gemeinden, Landkreise,…“

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    Eine Erläuterung, das KSVG regelt, dass man zur KSA verpflichtet ist, wenn eine typische Verwertereigenschaft vorliegt, Leistungen und Werke von Kreativen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gem. § 24 KSVG genutzt werden, die fast jede Gemeinde erfüllt und damit Künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Künstlersozialabgabe ist immer von „allen“ zu beachten, ggf. zu planen, zu berechnen, zu erfassen...

    Kosten: 190,00 €