Der Künstlersozialabgabesatz liegt 2026 bei 4,9 % – wird in „allen“ Bereichen an diese gesetzliche Regelung gedacht und wie erfolgt die Erfassung – Notwendigkeit und Praxis?
Frühbucher bis 30.03.2026: 85,00 € Die Künstlersozialabgabe, ist eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe, die auch von sehr vielen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (Kreisen, Städten, Gemeinden, Verbänden, …) zu beachten ist. Durch die Umsetzung der Regelungen des KSVK – Erfassungspflicht gem. § 28 KSVG, ist es notwendig alle an Künstler und/oder Publizisten gezahlte Entgelte fortlaufend aufzuzeichnen....
