Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. Auch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr...
35 Veranstaltungen gefunden.
Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
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Kosten: 90,00 €
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Eine Erläuterung, das KSVG regelt, dass man zur KSA verpflichtet ist, wenn eine typische Verwertereigenschaft vorliegt, Leistungen und Werke von Kreativen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gem. § 24 KSVG genutzt werden, die fast jede Gemeinde erfüllt und damit Künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Künstlersozialabgabe ist immer von „allen“ zu beachten, ggf. zu planen, zu berechnen, zu erfassen...
Kosten: 190,00 €
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