Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. Auch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr...
35 Veranstaltungen gefunden.
Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
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Kosten: 90,00 €
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Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken, hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen, gut für die Kreativwirtschaft, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit 2025, es greift ein erhöhter Freibetrag, i.H.v. 700,00 € (vergl. § 54 KSVG), bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch pub- lizistische Leistungen und...
Kosten: 95,00 €
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