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Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte und deren Meldung an die Künstlersozialkasse – Möglichkeiten und Methoden

Februar 24 | 10:00 - 12:30

Kosten: 95,00 €

Die Nutzung von künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werken, hat in den letzten beiden Jahren wieder an Fahrt gewonnen, gut für die Kreativwirtschaft, etwas mehr Aufwand für die Verwerter. Eine Besonderheit 2025, es greift ein erhöhter Freibetrag, i.H.v. 700,00 € (vergl. § 54 KSVG), bis zu diesem Aufwand besteht für künstlerisch pub- lizistische Leistungen und Werke keine Abgabenpflicht, sofern ich nicht typischer Verwerter bin. Das bedeutet auch, dass diese Leistungen durch Verwerter erfasst und bis zum 31.03.2026 die Meldung an die KSA erfolgen muss. Der Abgabesatz liegt in diesem Jahr bei 5 % und im kommenden Jahr bei 4,9 %. Was ist zu beachten, welche Pflichten sind zu erfüllen und welche Organisationsschritte sind innerhalb der Verwaltung zu gehen? Wir wollen uns in dem Seminar mit den zuvor genannten Bereichen befassen und diese praxisnah und verständlich darstellen.

Erfassungs- und Meldepflichten nach KSVG

  • Abgabepflichtige Leistungen – eine Übersicht
  • Beispiele, Beachtung in allen Ämtern/Einrichtungen …, Warum ist die dezentrale Erfassung so wichtig?
  • Fiktiver Erfassungsprozess einer Verwaltung – Musterstadt von der Erfassung bis zur Zusammenführung
  • Methoden und Möglichkeiten der Erfassung (Listen, Buchwerk, usw.), auch an die Zukunft gedacht
  • Bußgeld bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung
  • Nachzahlungen, Säumniszuschläge
  • Fragen und Probleme
  • Hinweise für künftige Erfassungen, z.B. Erhöhung des abgabefreien Betrages ab 2026 auf 1.000,00 €, wenn keine typische Verwerter-Eigenschaft vorliegt.

Sie erhalten sehr viele praktische Anregungen, dutzende Seiten an Informationsmaterial, Beispiele, Übersichten und Erfassungsempfehlungen mit praktischen Hinweisen und Tipps.

Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist, seit über zwei Jahrzehnten als Dozent u.a. für diesen Bereich tätig

Zielgruppe: Mitarbeitende, die in ihren Bereichen und Einrichtungen Leistungen und Aufträge vergeben, Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen, Leitende sowie auch Mitarbeitende und alle, die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen, Leitende von Behörden und Einrichtungen, Personal- und Hauptamtsleitende, Kämmer*innen – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet

Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de

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