Einen Tag zur „Künstlersozialabgabepflicht der Städte, Gemeinden, Landkreise,…“
März 31 | 09:00 - 16:30
Kosten: 190,00 €Eine Erläuterung, das KSVG regelt, dass man zur KSA verpflichtet ist, wenn eine typische Verwertereigenschaft vorliegt, Leistungen und Werke von Kreativen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gem. § 24 KSVG genutzt werden, die fast jede Gemeinde erfüllt und damit Künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Künstlersozialabgabe ist immer von „allen“ zu beachten, ggf. zu planen, zu berechnen, zu erfassen und zu melden.
Ist alles ordnungsgemäß erfüllt, erfolgt trotzdem eine gesetzlich geregelte Pflichtprüfung gem. § 28p SGB IV, wie vermeiden wir Nachzahlungen, gehen damit um, wehren uns gegen Säumniszuschläge bis zu 54 % u.a.m.
Module:
Teil 1 Künstlersozialabgabe und die -pflicht der Städte, Gemeinden, … (09.00 Uhr bis 10:30 Uhr)
Teil 2 Der Künstlerbegriff, Wer? Wie erkenne ich diese? (10:40 Uhr bis 12:00 Uhr)
Teil 3 Zahlung für was, wieviel, Berechnung, Gestaltung (12:30 Uhr bis 14:00 Uhr)
Teil 4 Erfassungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten (14:15 Uhr bis 15:15 Uhr)
Teil 5 Prüfung, Ergebnisse, Rechtsbehelfe, Erlassanträge (15:30 Uhr bis 16:30 Uhr)
Zielgruppe: Führungskräfte, die einen Überblick möchten, Leitungen und Mitarbeitende des Personalbereiches und Mitarbeitende aller Bereiche / Einrichtungen, die Leistungen vergeben, Verträge abschließen und dabei auf die Künstlersozialabgabe achten müssen.
Kosten: 55,00 € je Modul oder 190,00 € für den gesamten Tag
Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
