Weisungsrecht in der Kita… – immer ein Thema
Juni 16 | 13:00 - 16:00
Kosten: 99,00 €Die üblichen Tätigkeiten einer Erzieherin und eines Erziehers wie erziehen, bilden, betreuen, beobachten und analysieren des Beobachteten, planen und organisieren von pädagogischen Angeboten sowie das Dokumentieren von Bildungsprozessen sind standardmäßig in Arbeitsverträgen beschrieben.
Über diese Punkte wird es auch selten Uneinigkeit geben. Schwierig wird es dann, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten, Orte oder Zeiten der Arbeitsleistung verlangt, die so nicht vereinbart waren.
Wer darf also was und wann bestimmen? Der Elternbeirat oder die Kita-Leitung die Kleidung? Der Träger den Dienstplan? Darf „Duzen“ verboten werden? Alle diese Fragen lassen sich zumeist mit einem Blick in den Arbeitsvertrag von Erziehern in Kita, Kindergarten oder Hort eben nicht beantworten. Daher gibt es das gesetzlich verankerte Weisungsrecht – häufig auch Direktionsrecht genannt. Weil das Arbeitsrecht selbst nach wie vor nicht einheitlich geregelt, bestehen erhebliche Unsicherheiten bei der Anwendung des Direktionsrechts.
Dieses befindet sich an eher überraschender Stelle – nämlich in der Gewerbeordnung und dort in § 106 GewO. Wie es umgesetzt wird und welche Grenzen greifen, zeigt dieses Web-Seminar in anschaulicher und verständlicher Art und Weise.
Ihr Dozent: Dr. jur. Eyk Ueberschär – Rechtsanwalt, Mediator, Lehrbeauftragter und Ausbilder für Mediation, Fachbuchautor, sehr erfahrener, bundesweittätiger Dozent
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen in der Kinderbetreuung und Trägern der Kindebetreuung sowie alle Interessierten
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