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Mit der elektronischen Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) Zeit und Aufwand einsparen – Voraussetzungen und Möglichkeiten

März 24, 2027 | 08:00 - 09:30

Kosten pro Person: 95,00 €

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Geldspenden auch durch maschinell erstellte, elektronische Spendenbescheinigungen ohne eigenständige Unterschrift bestätigt und versendet werden können. Das BMF-Schreiben vom 06.02.2017 (Az. IV C 4 – S. 2223/07/0012) bestätigt nochmals die Möglichkeit, Zuwendungsbescheinigungen per E-Mail an Spendende zu übersenden. Leider wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Grund dafür ist möglicherweise eine bestehende Unsicherheit. Dieses Web-Seminar soll dazu aufklären.

Inhalte des Seminars:
• Wahlmöglichkeit für die Zuwendungsbestätigungen und Einschränkungen
• Nutzungsmöglichkeiten von elektronischen Zuwendungsbestätigungen
• Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
o Anzeige an das Finanzamt mit welchem Inhalt
• Verwendung – andere Fristen der Aufbewahrung
• Verbindliche Vorgaben für das Aussehen der elektronischen Zuwendungsbestätigungen
o Musterbesprechung
• Kleinspendenregelung beachten – Kommunale und haushaltsrechtliche Regelungen des Bundeslandes zum Spendenwesen

Ihr Dozent: Geschäftsführung der BWSIC

Zielgruppe: Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen zu deren Aufgaben die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (alt Spendenquittungen) gehört. Führungskräfte des Finanz- und/oder Organisationsbereiches, die für die Umsetzung Verantwortung tragen

Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.

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Details

  • Datum: März 24, 2027
  • Zeit:
    08:00 - 09:30
  • Eintritt: Kosten pro Person: 95,00 €
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

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  • Zoom