Praktische Umsetzung des Spendenwesens in den Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz
In den Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz bemüht man sich, wie auch anderswo um zusätzliche Geld- und oder Sachmittel in Form von Spenden. Zu beachten ist dabei das Regelwerk der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung § 94 Abs. 4 und § 24 Abs. 3 GemHVO. Wer darf was? Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen sich die...
