Die Künstlersozialabgabe – deren Beachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas, Horte u.ä.
März 16 | 10:00 - 13:00
Kosten: 99,00 €Bildung und Betreuung unserer Kinder steht in den Einrichtungen im Vordergrund, dazu werden auch hin und wieder Leistungen von Künstlern genutzt. Hier ist es wichtig zu wissen, dass dabei die Abgabepflicht nach dem KSVG greift (eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe) die derzeitige Höhe beträgt 5,0 % 2025 und 4,9 % 2026. Wird die Website gestaltet, das Puppentheater tritt auf, der Clown kommt, ein Foto für die Homepage wird gemacht, führt dies zur Abgabepflicht. Werden künstlerische Leistungen für Betreuung und pädagogische Bildung genutzt, kommt es oft auf die Projektgestaltung an. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern Projekte mit Künstlern, z.B. in Thüringen oder NRW, dort betragen die Projektkosten ca. 4.000,00 €, dann sind ca. 200,00 € Künstlersozialabgabe fällig. Daran gedacht? Bei dieser Höhe wird auch die Änderung des § 24 Abs. 2 Satz 2 nicht greifen. Trotzdem ist diese beachtenswert und bringt einige Vorteile, es muss aber immer kontrolliert werden.
Was kann passieren? Die DRV prüft (gem. § 28p SGB IV) den ordnungsgemäßen Umgang mit dieser Abgabe turnusmäßig. Es kommt dann, möglicherweise zur Nachzahlung und bis zu 54 % Säumniszuschläge können dazu kommen. Das muss nicht sein! Wir hoffen, dass Ihre Träger sie dazu informiert haben oder sie das selbst tun. Mit diesem Web-Seminar möchten wir kurz die Künstlersozialabgabepflicht für Ihre Bereiche darstellen und erläutern, auch soll nicht darauf verzichtet werden, Tipps zur Gestaltung zu geben und Möglichkeiten der Einsparung von dieser Abgabe aufzuzeigen.
Beachtung der Künstlersozialabgabe nach KSVG
Künstlersozialabgabe, Regelungen des KSVG – eine Übersicht
Für wen, für was, wieviel? Pflichten nach dem Gesetz – Erfassung und Meldung
Für was und für wen muss gezahlt werden? – (Künstlerbegriff, abgabepflichtiges Entgelt, abgabefrei, …)
Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. Projektgestaltung /-beschreibung, Verträge richtig gestalten, Beispiele, …
Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Bußgeld,
Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist, langjähriger Dozent für dieses und weitere Themenbereiche
Zielgruppe: Leiterinnen und Leiter von Kitas, Hort, Mittagsbetreuung, Familienzentren, Mitarbeitende in diesen Einrichtungen, z.B. Schulsachbearbeiter, andere die in ihren Bereichen und Einrichtungen Projekte entwickeln, Leistungen und Aufträge vergeben, Verträge vorbereiten und abschließen und dabei die Künstlersozialabgabe beachten müssen, Mitarbeitende und alle, die an diesem Thema interessiert sind und sein müssen, – auch für Vereine und andere Unternehmen geeignet
Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular, dass Sie unter dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.
