„Künstlersozialabgabe, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele, was bedeutet das …“
Februar 24 | 19:00 - März 30 | 20:00
Kosten: 90,00 €Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen.
Auch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr positive Änderungen des KSVG in
Kraft getreten sind, sind viele der Auffassung, gilt doch nicht für uns. Aber Achtung aufgepasst, wie
schon gesagt, es ist eine gesetzliche Pflichtabgabe, bei deren Erfüllung das Gesetz vorsieht, dass
man sich selbst erklärt, erfolgt dies, wird geprüft, ob in den letzten 5 Jahren auch die Abgabepflicht bestand, dann heist es Nachzahlung. Erfolgt Nachzahlung aufgrund von Prüfungen, müssen für das älteste Jahr 54 % Säumniszuschläge gezahlt werden. Hinzu können noch Bußgelder bis zu 50.000 € kommen. Da heißt es auf der Hut zu sein und zu wissen, was notwendig ist. Für dieses Jahr beträgt
der Abgabesatz 5 %. Weiteres wird in den Wintergesprächen gezeigt und erläutert. Wir freuen uns
über eure Teilnahme, die Web-Seminare beginnen alle um 19:00 und werden ca. eine Stunde dauern.
Um was wird es gehen:
Abend 1 am 24.02.2026
Das KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen (auch Vereinen u.a.) Warum sind wir abgabepflichtig? Nutzen wir Künstler, ..? Was für ein Verwerter sind wir, typischer, Werbung … Generalklausel, Also trifft uns, …
Abend 2 am 02.03.2026
Wer ist Künstler und wie erkenne ich dies, für wen ist zu zahlen? Künstlerbegriff, der Künstlerkatalog (144 Begriffe), für alle beschreiben …
Abend 3 am 09.03.2026
Was unterliegt der Abgabe? 5 % von Was, Berechnung, Gestaltung abgabefreier Entgelte, für wen muss nicht gezahlt werden …
Abend 4 am 16.03.2026
Umsetzung der gesetzlichen Erfassungs- und Meldepflichten, was muss wie erfasst werden. Welche Unterlage werden benötigt, Das Meldeverfahren
Abend 5 am 23.03.2026
Achtung Prüfung, Was kann passieren? Ergebnisse, Rechtsbehelfe, Erlass
Abend 6 am 30.03.2026
Reflektionsabend, Fragen, Beispiele, Austausch, …
Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist und mit diesem Thema seit über 20 Jahren vertraut.
Zielgruppe: All diejenigen, die in ihrem Arbeitsbereich, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, künstlerische und publizistischen Leistungen und Werke nutzen, Leitende und Mitarbeitende in Betrieben und Einrichtungen, Vorstände von Vereinen, deren Schatzmeister, SchulleiterInnen, RektorInnen, FAZ Kitas, Jugendeinrichtungen, Kulturveranstalter, und alle die an diesem Thema interessiert sind oder sein müssen.
Die Künstlersozialabgabe ist so vielfältig und kann theoretisch jedes Unternehmen oder NPO und andere treffen, z.B.für die Website, Grafiker, den Clown oder das Puppenspiel, Flyer, natürlich auch die Band, u.v.a.m., greift für mich die Bagatellregelung, was gehört alles dazu, insgesamt ein „kleines bürokratisches Monster“ – aber eben Gesetz.
Für jedes einzelne Modul beträgt die Seminargebühr jeweils 25,00 €, für alle Module beträgt die Seminargebühr 90,00 €
Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de
