Nutzung der Übungsleiterpauschale in der kommunalen Praxis
Februar 1, 2027 | 10:30 - 12:00
Kosten pro Person: 85,00 €Eine kleine Freude, die Übungsleiterpauschale beträgt seit dem 01.01.2026 3.300,00 €, die man auch für Tätigkeiten der Kommunen steuerfrei erhalten kann. Für die Kommunen heißt das, für bestimmte Tätigkeitsvergütungen fallen die Sozialabgaben oder Pauschalsteuern weg – ca. 1.000,00 € gespart, gegenüber dem Minijob. Nun gilt es zu schauen, wo sie einsetzbar ist und natürlich die Tätigen zu finden. Auch 2027 möchten wir unsere Freibäder öffnen, Rettungsschimmer fallen darunter, ebenso Betreuer, in Ferien- oder Freizeitbetreuungen, in der Volkshochschule oder Musikschule unterrichten ehrenamtlich Tätige, insgesamt einige Möglichkeiten, diese zu nutzen. Schnell sein beim Vertragsabschluss, denn den Freibetrag gibt es nur einmal pro Person im Jahr, auch Mitwettbewerber wissen dies. Was dabei zu beachten ist, soll dieses Info-Web-Seminar praxisnah darstellen.
Folgender Inhalt ist vorgesehen:
• Rechtliche Grundlagen – § 3 Nr. 26 EStG
• Nebenberuflichkeit, bedeutet, …
• Arbeitszeit, notwendige Erfassung,
• Begünstigte Arbeitgeber, welche Tätigkeiten sind begünstigt und greifen für Gemeinden und Ihre Einrichtungen
• Vertragliche Gestaltung, Inhalt, …
• Sozialtransfer, Zahlung on Block oder …, Auswirkungen für AG und AN
• U.a.m.
Dozent: Lutz Weber Geschäftsführer der Bildungswerkstatt und Vereinsvorstand
Zielgruppe: Personaler*innen in Verwaltung und Einrichtungen, Leiter*innen von Einrichtungen und alle weiteren an diesem Thema Interessierten.
Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an kontakt@sozialeinitiative-camburg.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular, das Sie mit dem Button „Jetzt anmelden“ erreichen.

