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Welche kommunalen Bereiche erfüllen zuwendungsbegünstigte Zwecke – Spendenaktivitäten und Projekte richtig in die Zwecke einordnen

Februar 4 | 09:00 - 12:00

Kosten: 99,00 €

Ein Schreckgespenst schleicht durch die Republik, unseren Kreisen, Städten, Gemeinden geht finanziell gesehen die Luft aus. Die Liste des eigenen Wirkungskreises und damit die freiwillige Aufgabenerfüllung ist sehr umfassend. Vielfach gibt es Ideen zur (anteiligen) Finanzierung Spenden und andere Zuwendungen zu nutzen. Nur kann man die Spenden nicht überall als zuwendungsbegünstigt nutzen und insbesondere bestätigen. Immer wieder werden Fragen an uns herangetragen, wo die Erfüllung als zuwendungsbegünstigter Zweck nicht immer gegeben ist. Durchforsten wir einfach mal die Verwaltungsstruktur und die kommunale Einrichtung zur allgemeinen Erfüllung der zuwendungsbegünstigten Zwecke. Nicht zuletzt wollen wir beispielhaft Projekte fiktiv kreieren, die einen zuwendungsbegünstigten Zweck erfüllen. Ziel soll es sein, potentielle Spender und Spenderinnen mit richtigen Zwecken zum Spenden zu animieren und dementsprechend eine steuerliche Geltendmachung der Spende zu erreichen.

Inhalte des Seminars:

  • Städte, Gemeinden, Verbände … als berechtigte Zuwendungsempfänger
  • Ämter, Referate, Stabsstellen, Einrichtungen … die aus Ihrer Tätigkeit einen zuwendungsbegünstigten Zweck erfüllen, und zwar …
  • Spendenprojekte und -ideen müssen zuwendungsbegünstigt sein, um einen Steuervorteil der Gebenden zu erreichen.
  • Bespiele und Ideen – Auch gern ihre …
  • Was geht gar nicht? Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Feste, Freizeitgestaltung und feiern, Alternativen
  • Anregungen, Gestaltungshinweise, Fragen u.v.a.m.

Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist, Geschäftsführung der Bildungswerkstatt

Schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Titel des Seminars, den Vor- und Zunamen aller Teilnehmenden und einer Rechnungsanschrift per Mail an: seminare@beraterteamkommunal.de oder bwsi15@gmx.de

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