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Vor über 20 Jahren wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Weitere Anwendungsfragen sind in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juli...
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