Die Beachtung der Künstlersozialabgabe ist nach wie vor eine wenig akzeptierte Notwendigkeit. Denoch können viele von dieser gesetzlich geregelten Pflichtabgabe betroffen sein. Zum Einen ist die Erfassung Pflicht und zum Anderen notwendig, um prüfen zu können, ob eine Abgabepflicht für den eigenen Verein oder das eigene Unternehmen besteht. Wenn feststeht, ob es sich bei der...
Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
Veranstaltungen
Kalender von Veranstaltungen
|
Montag
|
Dienstag
|
Mittwoch
|
Donnerstag
|
Freitag
|
Samstag
|
Sonntag
|
|---|---|---|---|---|---|---|
1 Veranstaltung,
Kosten pro Person: 59,00 €
|
||||||
2 Veranstaltungen,
-
In der Infoschrift der Künstlersozialkasse „Abgabepflicht der Städte, Landkreise, Gemeinden …“ heißt es, dass diese in vielfältiger Hinsicht von den Regelungen des KSVG betroffen sind. Sie sind fast immer Verwerter von abgabepflichtigen Werken und Leistungen. Hinzukommt, abgabepflichtig ist die juristische Person des öffentlichen Rechts aber entstehen können diese abgabepflichtigen Leistungen in jedem Amt und jeder...
Kosten pro Person: 155,00 €
|
||||||
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
|||
1 Veranstaltung,
-
Eine Erläuterung, das KSVG regelt, dass man zur KSA verpflichtet ist, wenn eine typische Verwertereigenschaft vorliegt, Leistungen und Werke von Kreativen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gem. § 24 KSVG genutzt werden, die fast jede Gemeinde erfüllt und damit Künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Künstlersozialabgabe ist immer von „allen“ zu beachten, ggf. zu planen, zu berechnen, zu erfassen...
Kosten pro Person: 190,00 €
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
