Es ist bald soweit, am 31.03. eines jeden Jahres ist die Meldung der Abgabepflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse fällig (vergl. § 27 KSVG), auch in diesem Jahr. Ein uns bekannt gewordenes Beispiel eines Verwerters zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, dass die Rechnung der Leistungserbringer sehr eindeutig erfolgt und dass gegebenenfalls auch durch den...
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Wissenswertes zur Künstlersozialabgabe
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Kosten pro Person: 99,00 €
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In der Infoschrift der Künstlersozialkasse „Abgabepflicht der Städte, Landkreise, Gemeinden …“ heißt es, dass diese in vielfältiger Hinsicht von den Regelungen des KSVG betroffen sind. Sie sind fast immer Verwerter von abgabepflichtigen Werken und Leistungen. Hinzukommt, abgabepflichtig ist die juristische Person des öffentlichen Rechts, aber entstehen können diese abgabepflichtigen Leistungen in jedem Amt und jeder...
Kosten pro Person: 155,00 €
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