Mit der elektronischen Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) Zeit und Aufwand einsparen – Voraussetzungen und Möglichkeiten
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Geldspenden auch durch maschinell erstellte, elektronische Spendenbescheinigungen ohne eigenständige Unterschrift bestätigt und versendet werden können. Das BMF Schreiben vom 06.02.2017 (Az. IV C 4 – S. 2223/07/0012) bestätigt nochmals die Möglichkeit, Zuwendungsbescheinigungen per E-Mail an Spendende zu übersenden. Leider wird...
