Die Künstlersozialabgabe – deren Beachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas, Horte, …
Bildung und Betreuung unserer Kinder steht in den Einrichtungen im Vordergrund, dazu werden auch hin und wieder Leistungen von Künstlern genutzt. Hier ist es wichtig zu wissen, dass dabei die Abgabepflicht nach dem KSVG greift (eine gesetzlich geregelte Pflichtabgabe) die derzeitige Höhe beträgt 5,0 % 2025 und 4,9 % 2026. Wird die Website gestaltet, das...
