Praktisches und Rechtliches zu Aufwands-/Rückspenden nutzen Voraussetzungen, Möglichkeiten, Umgang und Fallstricke kennen und beachten
Als eine Aufwandsspende (auch Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs, z.B. Werklohn, Reisekosten, Telefonkostenerstattung, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m.. Vorausgesetzt, der Vertrag ist da, der Anspruch muss der Höhe nach angemessen sein, der Verzicht muss eindeutig, im Nachhinein erklärt werden, ernsthaft, freiwillig, ohne Bedingungen. Hier ist schon erkennbar,...
