Einen Tag zur „Künstlersozialabgabepflicht der Städte, Gemeinden, Landkreise,…“
Eine Erläuterung, das KSVG regelt, dass man zur KSA verpflichtet ist, wenn eine typische Verwertereigenschaft vorliegt, Leistungen und Werke von Kreativen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gem. § 24 KSVG genutzt werden, die fast jede Gemeinde erfüllt und damit Künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Künstlersozialabgabe ist immer von „allen“ zu beachten, ggf. zu planen, zu berechnen, zu erfassen...