Haftung bei Spenden – unmöglich? Nein! (Besprechung von Urteilen gegen Gemeinden, Kämmerer, Verein, …)
April 2 | 10:00 - 13:00
Kosten: 125,00 €Spenden sind immer willkommen und (leider) oft notwendig. Aber bei Fehlern, die die Ausstellung von Spendenquittungen (Austellerhaftung) und die Verwendung von Spenden (Verwender-/Veranlasserhaftung) können unter Umständen sehr teuer werden und auch lange als Risiko „schweben“ (bis zu 10 Jahren). Denn es kann sein, dass man Post vom Finanzamt mit einer Anhörung zur Haftung erhält. Nun ist guter Rat teuer. Welche Haftungstatbestände und damit verbundenen Fehler gibt es? Kennen und Vermeiden ist wichtig, konkrete Hinweise dazu gibt das Web Seminar. Sie erfahren, was haftungsrelevant sein kann und wie es vermeiden wird. Einige Urteile werden besprochen und zeigen, was passieren kann und wie teuer es wird.
Diese ausgewählten Urteile sind:
− VG Regensburg, zur persönlichen Haftung eines Kämmerers, aufgrund der Haftungsinanspruchnahme einer Stadt vom 23.07.2010 – zu Stadtfest, falscher Zweck in der Zuwendungsbestätigung, Pflichtverletzung
− Finanzgericht Niedersachsen vom 15.01.2015 Haftung einer Samtgemeinde für Aufwandspenden (fiktive Lohnspenden)
− Finanzgericht Schwerin Durchlaufspende für eine Verein bestätigt Nutzung als Gegenleistung
− Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 04.03.2014 Haftung eines Fußballvereins
Hinweis: VG Saarlouis Urteil vom 20.1.2020, 7 K 167/18 – Verlust des Ruhegehaltes eines Wahlbeamten (Oberbürgermeister) wegen Spenden -, OVG lässt Ruhegehalt wieder zu (Geldstrafe) Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 04.03.2021 – 6 A 84/20 –
➔ Haftungsvermeidung durch Kennen der Voraussetzungen und deren Beachtung, hilft Schaden und rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. War Ihr Verein oder Ihre Gemeinde auch schon einmal betroffen? Gern beziehen wir aktuelle Fälle mit ein.
Ihr Dozent: Lutz Weber – Jurist, langjähriger Dozent für diesen und weitere Themenbereiche
Zielgruppe: Mitarbeitende aus allen Bereichen, die sich mit Spenden befassen
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