„Künstlersozialabgabe, als gesetzliche Pflichtabgabe für viele, was bedeutet das …“
Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialabgabe. Seit 10 Jahren gehört deren Überwachung auch zur Plichtprüfung (§ 28p SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung. Geprüft werden nicht nur Unternehmen mit Angestellten sondern auch gemeinnützige und andere Vereine die künstlerische und publizischtische Leistungen und Werke nutzen. Auch wenn diese Abgabepflicht schon älter und in diesem Jahr...
