Die Kleinspendenregelung des § 50 Abs. 4 EStDV schafft die Möglichkeit, auf die Ausstellung einer formellen Zuwendungsbestätigung unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten. Das spart den Gemeinden und Einrichtungen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Aber immer noch ist zu verzeichnen, dass die Spendenden auf ihre formelle Zuwendungsbestätigung beharren. Demnach ist immer noch die Aufgabe zu erfüllen...
Spenden
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In den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern bemüht man sich, wie auch anderswo um zusätzliche Geld- und oder Sachmittel in Form von Spenden. Zu beachten ist dabei das jeweilige Kommunalrecht, hier § 44 Abs. 4 KV M-V. Wer darf was? Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen sich die Frage auftut: „Ist der beabsichtigte...
Kosten: 195,00 €
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Viele Städte, Gemeinden, Kreise … und deren kommunale Einrichtungen bekommen oder werben aktiv Sachzuwendungen (Sachspenden) ein. Hier gibt es jedoch immer wieder einige Besonderheiten zu beachten, deren Missachtung schnell in die Haftungsfalle führen können. Die Herkunft der Sachen ist wichtig für die Bewertung, Folgekosten müssen beachtet werden und nicht zuletzt eine Dokumentation zum Eigentumsübergang. Aus...
Kosten: 115,00 €
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Als eine Aufwandsspende (auch ggf. als Rückspende) bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines rechtlich zustehenden Anspruchs, z.B. Werklohn, Reisekosten, Telefonkostenerstattung, Übungsleiterfreibeträge u.v.a.m. Dieser Anspruch muss der Höhe nach angemessen sein. Der Verzicht muss eindeutig erklärt werden, ernsthaft sowie freiwillig und unentgeltlich sein. Hier ist schon erkennbar, dass an einiges...
Kosten: 99,00 €
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Spenden sind immer willkommen und (leider) oft notwendig. Aber bei Fehlern, die die Ausstellung von Spendenquittungen (Austellerhaftung) und die Verwendung von Spenden (Verwender-/Veranlasserhaftung) können unter Umständen sehr teuer werden und auch lange als Risiko „schweben“ (bis zu 10 Jahren). Denn es kann sein, dass man Post vom Finanzamt mit einer Anhörung zur Haftung erhält. Nun...
Kosten: 125,00 €
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