Datenschutz im Spendenwesen – nicht unterschätzen, sondern gestalten
Der aufsehenerregende Fall: „Einem Spendenden wird in einer öffentlichen Veranstaltung für seine Spende gedankt, er wird namentlich genannt.“ Der Spendende wendet sich an den Landesdatenschutzbeauftragte, „er habe dazu keine Erlaubnis...
Kosten pro Person: 80,00 €
